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OP-EINGRIFF

Frau gelähmt, weil Arzt zu wenig OP-Erfahrung hat

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(FOTO: iStock)

Eine Frau klagt, dass sie nach der Operation Folgeschäden hat und jetzt gelähmt ist. Sie ist die Fünfte, die der Arzt mit dieser Methode operiert.

Alle Ärzte sind dazu verpflichtet, ihre Patienten vor jedem OP-Eingriff über die Risiken aufzuklären. Die Patienten unterschreiben danach das Einverständnis. Sollte während der OP ein Risiko auftreten, so übernimmt der Arzt keine Haftung dafür.

Wegen eines Bandscheibenvorfalls musste die Frau operiert werden, da die Medikamente keine Wirkung mehr gezeigt haben. Der Arzt riet ihr die „Knopflochmethode“ durchzuführen. Da die Frau sich nicht entscheiden konnte wurde die OP endoskopisch vollbracht.

Das Einverständnis, was die Patientin unterschrieben hat, stand auch, dass die Verschlechterung der Bewegungsfähigkeit der Beine bis hin zu Lähmungen und Störungen möglich sein könnte. Die Operation wurde aber nicht vom Wahlarzt der Frau durchgeführt sondern von Fachärzten im Krankenhaus. Dies wurde im Aufklärungsgespräch festgehalten.

60.000 Schmerzensgeld?

Beim operativen Eingriff wurden Nervenwurzeln verletzt, was zu Lähmungserscheinungen und Rückenschmerzen führte. Die Patientin klagte das Krankenhaus um 60.000 Euro Schmerzensgeld an. Die Ermittler konnten kein Fehler der Ärzte feststellen, doch die Frau war die fünfte Patientin, die endoskopisch operiert wurde.

Quelle: Heute-Artikel