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Finanzbetrug

Frau kassiert 18 Jahre Beihilfe für totes Kind

Finanzamt-St-Poelten
(Foto: Printscreen/GoogleMaps)

Eine 37-jährige Frau wurde am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, weil sie den Tod ihres Kindes über einen Zeitraum von fast 18 Jahren nicht gemeldet hatte. Infolgedessen erhielt sie unrechtmäßig Familienbeihilfe in Höhe von 30.000 Euro.

Die Frau bezog das Geld vom Finanzamt von Dezember 2004, der Geburt ihres Kindes, das nach drei Wochen starb, bis November 2022. In der Einzelrichterverhandlung ging man von einem Betrag von 150 Euro pro Monat aus. Die Angeklagte gab teilweise zu, das Geld erhalten zu haben, behauptete jedoch es erst 2008 aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation bemerkt zu haben. Sie erklärte weiterhin, nie Kontoauszüge ausgedruckt und einfach abgehoben zu haben, was auf dem Konto vorhanden war.

Der Einzelrichter hielt die Schilderung der Frau angesichts ihrer damaligen Lebenssituation für „nicht völlig unplausibel. Im Zweifel wurden von der ursprünglichen Schadenssumme von etwa 40.000 Euro für den Zeitraum von Ende 2004 bis 2008 rund 7.000 Euro abgezogen. Der Richter betonte, dass die Tat aus „finanzieller Notlage und einer schwierigen Situation heraus“ erfolgte, aber dennoch strafbar sei.

Der Schuldspruch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs durch Unterlassen ist nicht rechtskräftig. Zusätzlich wurde eine Bewährungshilfe angeordnet.