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HÄUSLICHE GEWALT

Frau von Ehemann geschlagen, doch SIE muss zahlen!

(FOTO: iStockphoto)

Ein 55-Jähriger soll seine Ehefrau in der Beziehung immer wieder geschlagen haben. Doch nach der Scheidung ist es nun SIE die IHM Geld zahlen muss…

25 Jahre lang waren der 55-Jährige und seine mittlerweile Ex-Frau verheiratet. Doch die Ehe lief für die Niederösterreicherin alles andere als rosig, denn ihr Mann soll immer wieder gewalttätig geworden sein. Tritte, Ohrfeigen und Haare reißen standen bei ihr auf der traurigen Tagesordnung. 2019 ließen sich die beiden schließlich rechtskräftig wegen seines Verschuldens scheiden. Doch nun muss die Frau ihrem Ex dennoch finanziell unter die Arme greifen und monatlich Geld zahlen, weil der 55-Jährige sich um den Haushalt kümmerte und ein Pflegefall ist.

Ex-Mann klagt auf Unterhalt – und gewinnt!
Nach der rechtskräftigen Scheidung war beim 55-Jährigen von Reue für seine Taten keine Spur. Stattdessen klagte er seine Ex-Frau auf Unterhalt und gewann den Prozess sogar! („Die Presse“ berichtete). Da er in der Ehe nicht arbeiten ging, sondern nur den Haushalt schmiss, während seine Frau die Brötchen verdiente, und nun zu alt und gesundheitlich angeschlagen sei, um eine Arbeit zu finden, stehe ihm Unterhalt zu, so die Argumentation.

Der 55-Jährige klagte seine Ex-Frau auf 850 Euro Unterhalt monatlich. Das ist cirka ein Viertel ihres Einkommens (3.300 Euro netto). Zwar verfügt der Kläger über ein Barvermögen von 12.000 Euro, das er von seiner Mutter bekommen hat, jedoch reiche dieses laut Gericht nicht für sein Leben aus. Da er körperlich und psychisch angeschlagen sei, einen Erwachsenenvertreter habe und im Pflegeheim lebe, sei er auf Unterhalt angewiesen, so das Urteil des Gerichts in Mistelbach (NÖ).

Weniger Unterhalt wegen Gewalt
Dass der 55-Jährige gewalttätig war, wirkte sich nur ein wenig zu Gunsten der Niederösterreicherin aus: Sie muss ihrem Ex-Mann „nur“ 500 Euro monatlich bezahlen, das sind etwa 15 Prozent ihres Einkommens, statt der von ihm geforderten 850 Euro. Die Frau legte Einspruch ein und zog bis vor den Obersten Gerichtshof. Gebracht hat es leider trotzdem nichts: Ihr Ex-Mann sei pflegebedürftig, sie müsse daher bezahlen, lautete auch hier das Urteil.

Quellen und Links: