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9-MONATIGE ERMITTLUNGEN

Frauenmord: mutmaßlicher Täter an serbischer Grenze verhaftet

Symbolbild (FOTO: Granicna policija Srbije, zVg.)

Über Monate hinweg standen die Ermittler vor einem großen Rätsel. Kurz vor Weihnachten 2020 wurde die 66-jährige Mira K. tot in ihrer Münchner Wohnung gefunden. Dank DNA-Spuren wurde nun ein Tatverdächtiger verhaftet.

Am 27. Dezember 2020 fand eine Untermieterin ihre Vermieterin tot in deren Wohnung auf. Schnell war klar, dass es sich beim Tod der 66-Jährigen um ein Gewaltverbrechen handelt. Die Umstände der Tat waren jedoch lange unklar und die Ermittlungen der Polizei führten oft ins Leere.

Letzten Informationen zufolge, wird davon ausgegangen, dass ein Bosnier (52) in das Haus eingedrungen ist und dabei von Mira K. überrascht wurde. Er soll sie daraufhin mit einem unbekannten Gegenstand getötet haben. Es gebe zwei Mordmerkmale, wie die Oberstaatsanwältin Anne Leiding sagte, „Habgier und die Verdeckung einer anderen Straftat“. Allem Anschein nach hat der Tatverdächtige das Haus des Opfers nach Wertgegenständen durchsucht.

DNA-Spuren führen zu 15 Jahre altem Verbrechen
Bei der Arbeit am Tatort fanden die Ermittler DNA-Spuren. Wer jedoch hinter diesen Spuren steckt, war lange nicht klar. Immerhin hatte die 66-jährige Serbin unzählige Untermieter, die meisten stammen aus ihrem Herkunftsland.

„Die DNA-Spuren führten zu einem Gewaltverbrechen in Kroatien vor über 15 Jahren“, so Mathias Heidtmann, stellvertretender Leiter der Mordkommission. Der Tatverdächtige ist ein Verwandter einer von Miras Untermietern. Der 52-Jährige stammt aus der Republika Srpska (Bosnien-Herzegowina) und soll am 27. Dezember, dem Tag des Leichenfundes, München in Richtung Heimat verlassen haben.

An serbischer Grenze verhaftet
Gegen den Mann wurde Anfang Februar Haftbefehl erlassen und am 1. April griff ihn die Polizei an der Grenze zwischen Bosnien-Herzegowina und Serbien auf. Erst letzten Sonntag wurde er an Deutschland ausgeliefert und am Freitag den Ermittlungsrichtern vorgeführt. Der 52-Jährige hüllt sich in Schweigen und verweigert jede Aussage zu den Vorwürfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.