Vom Sonnenbad zum Gerichtssaal: Ein Wiener Akademikerpaar muss sich nach einem Ausraster im Freibad vor dem Landesgericht Krems verantworten.
Ein Badevergnügen im Kampbad in Langenlois in Niederösterreich führte für ein Wiener Akademikerpaar zu einem unerwarteten Nachspiel vor dem Landesgericht Krems. Was als entspannter Ausflug begann, wandelte sich zum Konflikt, nachdem sich junge Badegäste in unmittelbarer Nähe des Paares niedergelassen hatten.
Der 63-jährige Universitätsdozent mit juristischem Hintergrund verlor laut Zeugenberichten vollständig die Beherrschung: Zunächst warf er einen Stuhl in Richtung der Gruppe, dann stieß er einen der Badegäste und versetzte ihm einen Schlag mit der Faust.
Uneinsichtiger Akademiker
Vor Gericht zeigte sich nicht etwa ein jugendlicher Heißsporn, sondern ein etablierter Akademiker in fortgeschrittenem Alter. Von Bedauern war jedoch wenig zu spüren. „Es kann sein, dass ich nicht überschwänglich freundlich war“, erklärte der Angeklagte mit spürbarer Distanz. Anstatt Reue zu zeigen, versuchte er während der Verhandlung, einen Zeugen selbst ins Kreuzverhör zu nehmen – so hartnäckig, dass der Richter einschreiten musste: „Sie können nicht weiterfragen, nur weil Ihnen die Antwort nicht gefällt.“
Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, trat der Universitätslektor vor Gericht mit einer Mischung aus Hochmut und Wirklichkeitsverweigerung auf. Selbst als der finale Zeuge den Faustschlag bestätigte, blieb der Angeklagte bei seiner Darstellung. Er rechtfertigte sein Handeln mit dem Argument, man sei ihm zu nahe gekommen – eine Begründung, die der Vorsitzende nicht akzeptierte. „Wenn wir dem die Überhand geben, dann sind wir wieder im Wilden Westen“, stellte der Richter unmissverständlich fest.
Empfindliche Strafe
Das Gericht verhängte gegen den Juristen eine Geldstrafe von 30.600 Euro ohne Eintrag ins Strafregister. Seine Ehefrau, eine Pädagogin im Ruhestand, erhielt wegen Falschaussage eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten. Beide kündigten umgehend Rechtsmittel an. In seiner Urteilsbegründung betonte der Richter: „Das Verhalten war vollkommen unangebracht.“
Er attestierte dem Angeklagten zudem einen „vehement verschobenen moralischen Kompass“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.