Eine Großmutter vor Gericht – weil sie ihre Enkelin traf. Ein Familienstreit eskalierte bis ins Landesgericht Salzburg.
Am Landesgericht Salzburg ist eine Großmutter vom Vorwurf der beharrlichen Verfolgung ihrer Enkelin freigesprochen worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die anwesende Vertreterin der Staatsanwaltschaft vorerst keine Erklärung abgegeben hat. Der Prozess geht auf einen innerfamiliären Konflikt zurück: Der Sohn der Angeklagten hatte den Kontakt zwischen seiner Tochter und seiner Mutter ausdrücklich untersagt.
Widersprüchliche Aussagen
Die 14-jährige Enkelin gab vor Gericht an, ihre Großmutter im Zeitraum von Anfang Jänner 2026 bis Juni 2026 rund fünf bis sieben Mal getroffen zu haben. Die Angeklagte hingegen schilderte die Begegnungen als zufällig und betonte, ihre Enkelin habe die Treffen keineswegs als belastend empfunden. „Sie hatte eine Freude, dass sie die Oma gesehen hat“, sagte die Großmutter.
„Ich habe mit ihr normal gesprochen. Sie hat mir erzählt, was sie macht.“ Bei einer Gelegenheit habe der Großvater dem Mädchen zehn Euro für einen Schulausflug gegeben, wofür es sich bedankt habe. Die Enkelin selbst schilderte die Situation anders: „Ich habe mich nicht getraut, weil ich Angst gehabt habe, dass sie mich verfolgt.“
Begründung des Freispruchs
Die Angeklagte zeigte sich von der verhängten Kontaktsperre sichtlich mitgenommen und stellte klar, dass es ihr zu keinem Zeitpunkt darum gegangen sei, ihrer Enkelin zu schaden. Sie beschrieb den Kontaktabbruch durch ihren Sohn als einschneidende Konsequenz, die sie und ihren Mann gleichermaßen getroffen habe. „Wir haben eine tiefe, innige Beziehung zu unseren Enkeln gehabt, wir haben uns geliebt, und sie uns“, erklärte sie.
Die Strafrichterin begründete den Freispruch damit, dass die Treffen zu selten gewesen seien, um von einer beharrlichen Verfolgung sprechen zu können, und dass ein zufälliges Zustandekommen nicht ausgeschlossen werden könne.