Vom Pannenstreifen der Autobahn bis zum gebrochenen Nasenbein – drei Jahre lang erlebte eine Niederösterreicherin systematische Gewalt durch ihren Partner.
Das Leiden einer Frau aus dem niederösterreichischen Bezirk Wiener Neustadt begann an einer Autobahn, als ihr damaliger Partner sie zum Verlassen des Fahrzeugs zwingen wollte. Nach ihrer Weigerung ergriff er ihren Arm und zog sie auf den Pannenstreifen, bevor er weiterfuhr. Dies markierte den Anfang einer Gewaltspirale, die sich Ende 2019 und Anfang 2020 entwickelte.
Die Niederösterreicherin berichtete von regelmäßigen Übergriffen im Abstand von etwa drei Monaten. Gerichtsakten belegen neun dokumentierte Vorfälle bis Juli 2023. An der Wende von 2021 zu 2022 stieß der Mann sie mit solcher Wucht, dass sie rücklings gegen einen Wohnzimmertisch prallte.
Eskalation der Gewalt
Im Verlauf des Jahres 2022 nahm die Brutalität zu. Der Ex-Partner entriss ihr das Handy, packte sie an Oberarm und Nacken und schlug ihr Gesicht gegen ein Fenster. Er würgte sie mit beiden Händen bis zur Atemnot, was sichtbare Spuren am Hals hinterließ. Bei einem weiteren Vorfall drängte er sie aus der Wohnung und klemmte ihren Fuß ein, als er die Terrassentür zuschlug.
Noch im selben Jahr warf er sie gegen eine Liege, ergriff ihre Oberarme und schleuderte sie gegen die Wand des Wohnzimmers. Am 30. Juli 2023 stürzte das Opfer bei einem Angriff samt Barhocker gegen eine Glasvitrine. Der Täter packte sie an den Armen und schlug ihr Gesicht gegen einen Mauervorsprung, wodurch ihr Nasenbein brach.
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Zusätzlich terrorisierte er sie mit Telefonanrufen, in denen er die Zerstörung ihrer Besitztümer androhte. Einmal schickte er ihr das Foto eines brennenden Kugelgrills mit dem Hinweis, er verbrenne gerade ihre Sachen. Auch Vorwürfe der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs standen im Raum.
Gerichtliches Nachspiel
Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Vorwürfe und behauptete, es fehle an Beweisen für die von ihm verursachten Verletzungen. Fotografien der Verletzungen und Chatnachrichten des Opfers widerlegten jedoch seine Darstellung. Er forderte ein medizinisches Gutachten, um zu beweisen, dass die Frau angeblich „unter Wahnvorstellungen leide“.
Die Richter schenkten den Aussagen des Opfers Glauben und verurteilten den Mann wegen fortgesetzter Gewaltausübung und Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Von den Anklagepunkten der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs wurde er freigesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hält die Strafe für zu gering, während der Verurteilte sich ungerecht behandelt fühlt und Berufung einlegte. Seine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) wurde abgewiesen.
Das Gericht stellte klar, dass kein legitimer Grund vorlag, die Frau gewaltsam zum Aussteigen zu zwingen und auf der Autobahn zurückzulassen.
📍 Ort des Geschehens
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