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OBERÖSTERREICH

Fristlose Kündigung: HAK-Lehrer war nebenbei Puff-Chef

Symbolbild (FOTOS: iStockphoto)

Ein Lehrer einer Handelsakademie war nebenbei auch Geschäftsführer eines Bordells. Nachdem die Schule davon Wind bekam, wurde er fristlos gekündigt.

Der Professor klagte die „Fristlose“ ein und der Fall landete schlussendlich vor dem Obersten Gerichtshof. Laut Urteil sei nur eine Kündigung angemessen, da er seine Nebenbeschäftigung ordnungsgemäß gemeldet hatte.

Der Dienstgeber des Rechnungswesen- und Betriebswirtschaftslehrer wusste, dass er Geschäftsführer einer „Gesellschaft“ ist. Um welches Business es sich handelt, verriet er jedoch nicht. Auch sein Arbeitgeber, das Magistrat der Stadt Linz, fragte nicht genauer nach. Das Oberlandesgericht Linz gab dem Professor auch aus diesem Grund teilweise Recht, da es die Aufgabe des Dienstgebers gewesen wäre, sich genauer nach der Nebenbeschäftigung zu erkundigen. Aus diesem Grund sei eine fristlose Kündigung nicht rechtens.

Nichtsdestotrotz handelt es sich um eine „besonders schwere Dienstverfehlung“, da Lehrer ein „ein besonderes Ansehen und eine besondere Verpflichtung“ innerhalb der Gesellschaft innehaben. Somit ist der Lehrerberuf laut Gericht mit dem Betreiben eines Bordells nicht vereinbar. Die fristlose wurde in eine normale Kündigung umgewandelt.