Aufgrund der zunehmenden Geflügelpestfälle wird das Burgenland ab Dienstag als Hochrisikogebiet eingestuft. Verschärfte Maßnahmen, wie die verpflichtende Stallhaltung von Geflügel, sollen die Ausbreitung des Virus verhindern.
Ab Dienstag wird das Burgenland als Hochrisikogebiet für die Geflügelpest (Vogelgrippe) eingestuft. Das bestätigt die Landwirtschaftskammer Burgenland in einer aktuellen Mitteilung. Diese Entscheidung wurde angesichts der vermehrt auftretenden Geflügelpestfälle in Österreich getroffen, was eine Neubewertung der Situation erforderlich machte.
Einführung strikter Schutzmaßnahmen
Die Behörden haben die Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest verschärft. Sie verpflichten alle Geflügelhalter im Burgenland, ihr Geflügel dauerhaft in geschlossenen Ställen zu halten, um den Kontakt mit wild lebenden Vögeln zu minimieren. Besonders Vororte, die näher an Gewässern liegen, müssen darauf achten, den Kontakt zu wild lebenden Wasservögeln vollständig auszuschließen, da diese eine bedeutende Ansteckungsgefahr darstellen.
Bereits zu Beginn des November wurde ganz Österreich als Gebiet mit einem erhöhten Geflügelpest-Risiko deklariert. Die nun erfolgte Erweiterung auf eine Hochrisiko-Einstufung im Burgenland unterstreicht die Dringlichkeit der Situation.
Ausnahmen festgelegt
Einige Geflügelhalter im Burgenland sind von den neuen Vorschriften ausgenommen. Dies betrifft kleinere Betriebe und Haushalte mit weniger als 50 Vögeln sowie Einrichtungen wie Zoos, Zirkusse und Forschungslabore. Die Regelung soll kleinere Geflügelbestände vor unnötiger Belastung schützen und gleichzeitig den Fokus auf den Schutz der größeren Bestände legen.
Die Landwirtschaftskammer appelliert an alle betroffenen Betriebe und privaten Geflügelhalter, die vorgegebenen Maßnahmen strikt zu befolgen, um einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest effektiv entgegenzuwirken. Durch gemeinsames Handeln kann die Verbreitung des Virus eingedämmt werden und die Sicherheit der heimischen Geflügelbestände gewahrt bleiben.
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