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Geflügelpest

Vogelgrippe-Alarm: Schutzzonen eingerichtet!

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FOTO: EPA-Lech Muszynski

Aufgrund jüngster Ausbrüche der Geflügelpest hat Österreich umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit ergriffen. Um die betroffenen Gebiete herum wurden Schutzzonen mit einem Radius von drei Kilometern und Überwachungszonen im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet. Diese Vorkehrungen zielen darauf ab, die Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern und die heimische Geflügelwirtschaft zu sichern, wie Barbara Rosenkranz, Landesrätin der FPÖ, verlauten ließ.

Strenge Sperrzonen eingerichtet

Nach Angaben der Österreichischen Hagelversicherung sind etwa 50.000 Tiere durch die Vogelgrippe verendet oder wurden präventiv getötet, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Innerhalb der Sperrzonen gilt eine strikte Stallpflicht, die mindestens 21 Tage beziehungsweise 30 Tage nach der Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebe aufrechterhalten bleibt. Rosenkranz appellierte an die Landwirte der betroffenen Regionen, aufmerksam zu sein und Auffälligkeiten umgehend den zuständigen Behörden zu melden. Sie betonte: „Die Betriebe in den betroffenen Zonen stehen unter strenger amtstierärztlicher Überwachung.“

Nachweise des Virus in Oberösterreich und Niederösterreich

Das Virus wurde bereits in einem Geflügelbetrieb im Bezirk Braunau in Oberösterreich festgestellt. Ende Oktober trat ein weiterer Ausbruch im Bezirk Amstetten auf, dem zwei weitere Betriebe folgten. Auch in unterschiedlichen Regionen Österreichs wurde das Virus bei Wildvögeln nachgewiesen. „Es ist wichtig zu erwähnen, dass eine Übertragung der Geflügelpest durch Lebensmittel auf den Menschen ausgeschlossen werden kann“, erklärte Markus Lukas, Obmann der Geflügelwirtschaft Österreich.

Etwa 80 Prozent des österreichischen Geflügelbestands sind durch eine Seuchenversicherung geschützt, bei der Bund und Länder 55 Prozent der Prämie übernehmen. Diese Versicherung soll die Landwirte im Seuchenfall finanziell entlasten, teilte die Österreichische Hagelversicherung in einer Aussendung mit.