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KOLLEKTIVVERTRAGSVERHANDLUNGEN

Gehaltserhöhung in Hotellerie und Gastronomie ist fix!

(FOTO: iStock/Denis Stankovic)

Ab dem 1. Mai 2023 werden Mitarbeiter in der Hotellerie und Gastronomie durchschnittlich 9,3 Prozent mehr Gehalt erhalten. Der neue Mindestbruttolohn für ungelernte Arbeitnehmer beträgt 1800 Euro, und für qualifizierte Arbeitnehmer in den ersten beiden Beschäftigungsjahren 1860 Euro.

Die Gehälter für Auszubildende betragen ab dem 1. Mai 925 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1035 Euro im zweiten Jahr, 1215 Euro im dritten Jahr und 1305 Euro im vierten Jahr. Dies gaben gestern Abend die Gewerkschaften GPA und Vida bekannt.

„Das bedeutet zumindest einen realen Anstieg der Löhne und den ersten notwendigen Schritt hin zu einem Mindestlohn von 2.000 Euro für 230.000 Beschäftigte in der Branche“, betonten Berend Tusch und Andreas Laaber, die Hauptverhandlungsführer der Tarifverträge von Vida und GPA.

Außerdem werden von der Gewerkschaft eine Erhöhung der Mindestlöhne und eine Einmalzahlung von 600 Euro gefordert.

Die Wirtschaftskammer als Arbeitgebervertreter hält die Anforderungen für überzogen.

Die Arbeitgeber könnten eine etwas niedrigere Einmalzahlung, beispielsweise in Höhe von 400 Euro, leisten und einer Anhebung der Mindestlöhne zustimmen, wobei diese nicht näher beziffert wurde.