Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass die Preisanpassungsklausel der VERBUND AG, die den Strompreis an den österreichischen Strompreisindex koppelte, unzulässig ist. Diese Klausel hatte die Strompreise ab Mai 2022 erhöht, was nun rückgängig gemacht werden kann. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, die zusätzlich gezahlten Beträge zurückzufordern.
Seit Anfang September 2024 bietet der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelaktion an, an der sich Betroffene kostenlos bis zum 11. November 2024 beteiligen können. Bis jetzt haben sich bereits 80.000 Kunden registriert, um eine Rückerstattung wegen der Preisanpassung vom Mai 2022 zu erhalten.
Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, deren Stromtarife ab dem 1. Mai 2022 gestiegen sind – unabhängig davon, ob sie noch Kunden der VERBUND AG sind oder inzwischen den Anbieter gewechselt haben. Auch ehemalige Kunden, die damals von der Preiserhöhung betroffen waren, können die Ausgleichszahlung in Anspruch nehmen.
Hintergrund der Entscheidung
Bis Ende 2022 enthielten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VERBUND AG eine Klausel, die die Preise an den österreichischen Strompreisindex koppelte. Dies führte zu einer Erhöhung der Preise zum 1. Mai 2022. Der VKI untersuchte diese Regelung und stellte die rechtliche Zulässigkeit infrage. Das Oberlandesgericht Wien unterstützte die Einschätzung des VKI und erklärte die Klausel für rechtlich unhaltbar.
Betroffene Verbraucher erhalten nun eine pauschale Rückerstattung auf ihr Bankkonto, wobei eine Anmeldung auf der VKI-Website bis zum 11. November erforderlich ist. Laut Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen beim VKI, kann ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Stromverbrauch von rund 3.300 kWh mit einer Rückerstattung von etwa 90 Euro rechnen.
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