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Vergünstigungen

Geld zurück vom Finanzamt: Steuervorteile für Familien und Alleinerziehende

(FOTO: iStock/Spitzt-Foto/Drazen Zigic)
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Familien stehen zahlreiche steuerliche Vergünstigungen zu, die bereits in der monatlichen Lohn- bzw. Gehaltsverrechnung berücksichtigt werden können. Zu diesen gehören der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag sowie der Familienbonus. Letzterer gilt auch für Kinder mit Familienbeihilfeanspruch, selbst wenn die Eltern getrennt leben.

Familien profitieren von verschiedenen Steuervorteilen, die bereits in der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Hierzu zählen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag sowie der Familienbonus. Der Familienbonus gilt auch dann, wenn Eltern getrennt leben, solange Familienbeihilfe für die Kinder bezogen wird.

Alleinerziehende und Alleinverdiener

Der Alleinerzieherabsetzbetrag steht Alleinerziehenden zu, die für ihre Kinder mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen haben und dabei über die Hälfte des Jahres nicht in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft gelebt haben. Der Alleinverdienerabsetzbetrag gilt für Alleinverdiener, deren Partnerschaft mehr als sechs Monate dauerte, Familienbeihilfe bezogen wurde und das Partner-Einkommen eine bestimmte Grenze von 6.937 Euro im Jahr nicht überschreitet, wobei dies jährlich angepasst wird.

Die Höhe der Absetzbeträge richtet sich nach der Anzahl der Kinder mit Familienbeihilfeanspruch: Ab 2024 beträgt der Alleinverdienerabsetzbetrag bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag 572 Euro für ein Kind und 774 Euro für zwei Kinder.

Familien ohne Lohnsteuer

Familien, die so wenig verdienen, dass keine Lohnsteuer gezahlt werden muss, erhalten den Alleinerzieherabsetzbetrag oder Alleinverdienerabsetzbetrag als Negativsteuer über die Arbeitnehmer:innenveranlagung. Diese Erstattung erfolgt auch, wenn während des Kalenderjahres steuerfreie Transferleistungen bezogen wurden.

Familien mit geringem Einkommen

Für Familien mit geringem Einkommen, die den Familienbonus nicht als Negativsteuer erhalten, gibt es den Kindermehrbetrag als Negativsteuer. Ab 2024 beträgt dieser bis zu 700 Euro pro Kind, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ab dem dritten Kind gibt es für Eltern mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen bis 55.000 Euro einen Mehrkindzuschlag von 23,30 Euro monatlich ab 2024. Die Einkommen werden nur zusammengerechnet, wenn die Eltern mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt lebten.

Alleinerziehende

Für Alleinerziehende sind Kinderbetreuungskosten grundsätzlich durch den Familienbonus abgegolten. Doch es besteht die Möglichkeit, diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, insbesondere bis zum Ende der Schulpflicht. Wenn Kinderbetreuungskosten über 1.000 Euro im Jahr liegen und das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann bis 2021 zumindest 90 Prozent des Familienbonus beantragt werden.

Sandra Plesser
Als zweites Kind jugoslawischer Gastarbeiter wurde Sandra in Wien geboren und studierte Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Während ihrer Tätigkeit als Redakteurin bei Advanced Photoshop, mokant und Der Standard baute sie mittels Weiterbildungen ihr Wissen im Bereich Social Media-, Content- und Veranstaltungsmanagement aus. Nach drei Jahren in der Eventorganisation widmet sie sich bei KOSMO wieder ihrer Passion: dem Journalismus.