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Arbeitsrecht

Grazer Firma feuert Schwangere: AK erkämpft 8.800 Euro Entschädigung

Grazer Firma feuert Schwangere: AK erkämpft 8.800 Euro Entschädigung
FOTO: iStock/NataliaDeriabina
2 Min. Lesezeit |

Trotz klarer Rechtslage setzte ein Grazer Unternehmen eine schwangere Mitarbeiterin vor die Tür. Die Arbeiterkammer erkämpfte nun eine beachtliche Entschädigung.

Nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft erhielt eine Grazerin die fristlose Kündigung – sogar rückwirkend. Die Arbeiterkammer Steiermark nahm sich des Falls an und setzte sich vor Gericht für die Rechte der werdenden Mutter ein. Mit Erfolg: Das Gericht sprach der Frau eine Entschädigung von 8.800 Euro zu, entsprechend ihrer Ansprüche bis zum frühestmöglichen regulären Kündigungstermin.

„Der Kündigungsschutz beginnt in dem Moment, in dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt. Er gilt bis vier Monate nach der Geburt. Bei Frauen, die in Karenz (Elternzeit) gehen, verlängert sich dieser Schutz bis vier Wochen nach Karenzende„, erläutert AK-Referentin Bianca Liebmann-Kiss gegenüber der Kleinen Zeitung. Die rechtlichen Vorgaben sind dabei eindeutig: Jede Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Schwangeren bedarf einer gerichtlichen Prüfung. „Die richterliche Zustimmung zu einer Kündigung oder Entlassung einer schwangeren Mitarbeiterin erfolgt praktisch nie“, betont die Expertin.

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Rechtliche Ausnahmen

Eine Ausnahme würde lediglich bestehen, wenn ein Unternehmen kurz vor der Insolvenz steht und der Abbau der Position unvermeidbar ist. Im vorliegenden Fall konnte der Arbeitgeber jedoch keine stichhaltigen Gründe für die Entlassung nachweisen. Obwohl die Teilzeitangestellte den Rechtsstreit gewann, möchte sie nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Sie verlässt das Unternehmen – allerdings mit der ihr zustehenden finanziellen Entschädigung.

Zunehmende Problematik

„In den vergangenen Monaten häufen sich wieder Fälle, in denen schwangere Mitarbeiterinnen oder Personen während der Elternzeit gekündigt werden.“ Zwar stellten solche Vorfälle noch die Minderheit dar, doch ihre Anzahl steige.

Die Arbeiterkammer vermutet einen Zusammenhang mit der aktuellen wirtschaftlichen Situation.

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KO KOSMO-Redaktion
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