2022 sorgte ein Geldbonus von 500 Euro, bestehend aus Klimabonus und Antiteuerungsbonus, für Aufregung unter Politikern und Bürgern, da auch Häftlinge und Asylberechtigte davon profitierten. Im Jahr 2023 hat sich der Bonus zwar auf 110 bis 220 Euro reduziert, aber eine neue Regelung zieht erneut Diskussionen nach sich: Strafgefangene, die im jeweiligen Anspruchsjahr für mehr als 183 Tage in Haft waren, sollen keinen regionalen Klimabonus mehr erhalten. Das Parlament begründet dies damit, dass diese Personen jenen gleichgestellt werden sollen, die keine Hauptwohnsitzmeldung im Inland von mehr als 183 Tagen vorweisen können.
Eine Hauptwohnsitzbestätigung soll jedoch für den Erhalt des Klimabonus ausreichen, um obdachlose Menschen nicht vom Geld auszuschließen. Dennoch ist weiterhin vorgesehen, den Klimabonus auch an Asylberechtigte auszuzahlen, was vor allem bei FPÖ-Politikern auf Unverständnis stößt. Im Umweltausschuss des Nationalrats forderte Walter Rauch (FPÖ), dass auch Asylberechtigte vom Klimabonus ausgeschlossen werden sollten. Eine entsprechende FPÖ-Forderung wurde jedoch von ÖVP und Grünen vertagt. FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz sprach daraufhin von einem „Geldsegen für Asylforderer zulasten der österreichischen Steuerzahler“.
Das Klimaschutzministerium erklärt, dass die Staffelung des Klimabonus die regionalen Unterschiede in öffentlicher Verkehrsanbindung und verfügbarer Infrastruktur wie Schulen, Krankenhäusern und Apotheken in Österreich berücksichtigt. Der Regionalausgleich beträgt je nach Wohnort 40, 75 oder 110 Euro und wird zum Sockelbetrag von 110 Euro hinzugefügt. Ab Anfang September erhalten die Bürger somit per Überweisung oder über den Postweg mittels RSa-Brief eine Auszahlung von 110 bis maximal 220 Euro.
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