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Razzia

Großrazzia gegen Hells Angels: 1.200 Beamte im Einsatz

Großrazzia gegen Hells Angels: 1.200 Beamte im Einsatz
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

1.200 Beamte, 28 Städte, mehr als 50 Durchsuchungsobjekte – NRW setzt ein historisches Zeichen gegen organisierte Rockerkriminalität.

Im Zuge einer groß angelegten Polizeiaktion geht die nordrhein-westfälische Behörde gegen die Rockergruppe „Hells Angels“ vor – vorausgegangen war das behördliche Verbot des Vereins „Hells Angels Motorcycle Club Leverkusen“. Anlass des Verbots und der Razzia ist der Verdacht der Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Wie das Innenministerium in Düsseldorf mitteilte, sind rund 1.200 Beamte in 28 Städten im Einsatz. Das Ministerium stuft den Einsatz als einen der umfangreichsten Operationen zur Bekämpfung der Rockerkriminalität in der Geschichte der Bundesrepublik ein.

Neben regulären Einsatzkräften sind auch Spezialkräfte beteiligt; seit den frühen Morgenstunden werden mehr als 50 Objekte durchsucht. Durchsuchungen finden in Wohnungen und Geschäftsräumen von Vereinsmitgliedern sowie Unterstützern statt – unter anderem in Leverkusen, Köln, Langenfeld, Monheim, Solingen, Dortmund, Oberhausen, Ahaus, Velbert, Duisburg, Bergheim, Gummersbach, Kempen, Herne, Voerde, Bielefeld, Bochum, Dinslaken, Lünen und Marienheide.

Wachstum in NRW

Wie die „Neue Westfälische“ unter Berufung auf das Landeskriminalamt NRW (LKA NRW) vor wenigen Tagen berichtete, unterhielten die „Hells Angels“ zuletzt 29 Chapter in NRW. Mit 469 Mitgliedern – darunter auch Überläufer der verfeindeten „Bandidos“ – verzeichnete der Club zuletzt ein deutliches Wachstum und war damit die mitgliederstärkste Rockergruppierung in NRW, noch vor den „Freeway Riders“ mit 403 Mitgliedern in 37 Chaptern.

Frühere Verbote

Bereits in den vergangenen Jahren waren in NRW einzelne Ableger der „Hells Angels“ mit Verboten belegt worden. Das bislang letzte Verbot sprach Innenminister Herbert Reul (CDU) im Jahr 2017 gegen den Verein „Hells Angels MC Concrete City“ aus.

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) bestätigte diese Entscheidung vier Jahre später.

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KO KOSMO-Redaktion
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