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Gutschein & Umtausch: Was tun, wenn Geschäfte wegen Corona geschlossen haben?

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(FOTO: iStock)

Was tun mit falschen Gutscheinen oder kaputten Geschenken? Da der Lockdown in Österreich verkündet wurde, muss der ganze Handel voraussichtlich bis Mitte Jänner schließen. Das heißt ihr müsst auf das klassisch schnelle Gutschein-Einlösen in den Shoppingzentren verzichten.

Mittlerweile bieten einige Händler das „Click & Collect“ an. Der Gutschein aber wegen eines Lockdowns sowieso nicht ablaufen. In der Regel können diese mehrere Jahre gültig sein und wenn es kein Gültigkeitsdatum gibt, so kann er bis zu 30 Jahre gültig sein.

Für den Umtausch oder die Rückgabe eines Geschenks, hat man weniger Zeit. Wie kronehit berichtet, solltet ihr bei stationärem Handel unbedingt mit dem Händler sprechen, da es diesbezüglich keine gesetzlichen Fristen gibt. solltest du heute oder morgen unbedingt noch mit dem Händler etwas vereinbaren, „Die meisten Händler werden einem hier sicher entgegenkommen. Man sollte aber unbedingt etwas schriftlich vereinbaren, am besten mit einem Datum.“ sagt Emanuela Prock von der Arbeiterkammer Wien.

Also, sollte ein Geschenk beschädigt oder mangelhaft sein, ist man zumindest gesetzlich abgesichert. „Wenn das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft ist, habe ich einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler. Und zwar bis zu zwei Jahre nach Kauf. Ich empfehle aber jedem sich möglichst schnell zu melden, auf jeden Fall innerhalb der ersten sechs Monate. Da kann ich verlangen, dass das entweder kostenlos repariert bzw. ausgetauscht wird.“, so Prock.