Ein Häftling stirbt nach einem Medikamentenkollaps – nun ermitteln Staatsanwaltschaft und Volksanwaltschaft gegen mehrere Beteiligte.
Nachdem eine von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eingesetzte Untersuchungskommission zu Wochenbeginn systemische Mängel im Strafvollzug festgestellt und erheblichen Reformbedarf konstatiert hat, reißen die Schlagzeilen rund um Österreichs Gefängnisse nicht ab. Die Kommission hielt explizit fest, dass im österreichischen Strafvollzug systemische Mängel im Umgang mit psychisch beeinträchtigten Häftlingen bestehen, insbesondere bei der Informationsweitergabe beim Verlegen von Insassen, bei der psychiatrischen Betreuung und bei der Organisation von Häftlingstransporten. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Tod eines Häftlings aufgenommen, der am 27. August 2025 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt an einer Medikamentenintoxikation verstorben ist. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Josef Mechtler, bestätigte Freitagmittag entsprechende Recherchen der APA.
Im Zusammenhang mit dem Ableben des Mannes werde „umfassend und in alle Richtungen ermittelt“, so Mechtler: „Es wird überprüft, ob jemandem ein Fehlverhalten vorgeworfen werden muss.“ Im Fokus der Untersuchungen steht konkret die Frage, ob sich jemand der fahrlässigen Tötung beziehungsweise des Missbrauchs der Amtsgewalt schuldig gemacht hat.
Vorgeschichte des Häftlings
Der 50-jährige irische Staatsbürger, Vater einer vierjährigen Tochter, war zuletzt an einer Salzburger Adresse gemeldet. Mitte Februar 2025 wurde er dort festgenommen und in weiterer Folge in Untersuchungshaft überstellt. Hintergrund war ein Auslieferungsbegehren britischer Strafverfolgungsbehörden wegen mehrerer Sexualdelikte.
Die Übergabe war für den 26. August vorgesehen, weshalb der Mann als sogenannter Übergabehäftling von einer Salzburger Justizanstalt zum Flughafen Wien-Schwechat transportiert wurde. Einer Abschiebung hatte er sich nach übereinstimmenden Angaben bereits im Vorfeld mehrfach und vehement widersetzt. Auf dem Flughafengelände kollabierte er schließlich, wobei spätere Untersuchungen Beruhigungsmittel, Methadon und Antidepressiva in seinem Körper nachwiesen.
Berichten zufolge soll er bereits während des Häftlingstransports benommen gewirkt haben, was auf die Wirkung der Medikamente zurückgeführt wird. Vom Flughafen wurde er in eine Klinik gebracht, wo der Verdacht einer Medikamentenintoxikation geäußert und in der Folge bestätigt wurde.
Ermittlungen und Gutachten
Die Ermittlungen richten sich laut Mechtler nicht ausschließlich gegen Beamte der Justizanstalt Wien-Josefstadt, „sondern den gesamten, mit dem Sachverhalt befasst gewesenen Personenkreis“. Davon erfasst sind Bedienstete weiterer Justizanstalten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer niederösterreichischen Klinik. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Als wesentlicher Faktor für die Entscheidung, den Mann in die Justizanstalt Wien-Josefstadt zu verlegen, dürften auch die eingeschränkten personellen Kapazitäten der Justizwache eine Rolle gespielt haben. Eine Einweisung in ein Wiener Krankenhaus hätte zusätzliche Überwachungsmaßnahmen erfordert und weitere Kräfte der Justizwache gebunden.
In der Justizanstalt Wien-Josefstadt ließ sich der Mann nach Darstellung der Justizwache wiederholt zu Boden fallen, sei dabei jedoch „ansprechbar“ gewesen. In der Zelle habe er sich erneut „fallen gelassen“, woraufhin sich sein Zustand „verschlechtert“ habe. Die Justizwache spritzte ihm Wasser ins Gesicht und alarmierte einen Arzt sowie Sanitäter, die sofort mit Reanimationsmaßnahmen begannen. Diese wurden von der herbeigerufenen Berufsrettung fortgesetzt, die nach rund einer halben Stunde den Tod des Mannes feststellte.
Das umfassende Obduktionsgutachten eines Gerichtsmediziners kam zu dem Ergebnis, dass eine Medikamentenintoxikation ursächlich für den Tod war. „Fassbare Anhaltspunkte für andere dem Tod vorangegangene grobe mechanische Gewalteinwirkungen oder Misshandlungen waren nicht zu eruieren“, heißt es in dem Gutachten, das der APA vorliegt. Der Sachverständige geht davon aus, dass beim Häftling bereits kurz nach Fahrtantritt aus Salzburg „Symptome einer Quetiapinintoxikation vorlagen“ – Quetiapin ist ein starkes Antidepressivum.
Ungeklärt bleibt bislang, wie der 50-Jährige in der Salzburger Justizanstalt in den Besitz der Medikamente in dieser Menge gelangt ist. Im gerichtsmedizinischen Gutachten wird festgehalten, dass bereits während der Fahrt nach Wien eine „unverzügliche Beiziehung ärztlicher Hilfe bei merkbarer Benommenheit“ ebenso angezeigt gewesen wäre wie eine „längere klinische Beobachtung“ in der niederösterreichischen Klinik und eine „umgehende psychiatrische Vorstellung beim Verdacht auf eine suizidale Medikamentenintoxikation“. In jedem Fall hätte „eine rechtzeitige Ankündigung“ des Transports in die Justizanstalt Wien-Josefstadt „entsprechende personelle bzw. organisatorische Vorkehrungen“ ermöglicht, so das Gutachten.
Der Sachverständige attestiert in seiner schriftlichen Expertise „eine nicht optimale Versorgungskette bzw. Kommunikation zwischen den beteiligten Organisationen und Personen“. Mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit lasse sich jedoch nicht sagen, „ob der kritische Zustand für die Beamten erkennbar war (…) und ob der Tod des Mannes (…) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte werden können“. Die Notfallversorgung in der Justizanstalt Wien-Josefstadt bewertet der Gerichtsmediziner als „sachgerecht“.
Auch die Volksanwaltschaft ist mit dem Fall befasst. „Es läuft ein amtswegiges Prüfverfahren“, teilte eine Sprecherin der APA Freitagmittag mit. Eine Stellungnahme des Justizministeriums beziehungsweise der Generaldirektion für den Strafvollzug und freiheitsentziehende Maßnahmen wurde auf APA-Anfrage zeitnah in Aussicht gestellt.