Start Politik
Schöffensenat

Haftstrafe: Ex-ÖVP-Ministerin Karmasin schuldig gesprochen

Sophie Karmasin am 15. Oktober 2017. (FOTO: EPA-EFE/CHRISTIAN BRUNA)
Sophie Karmasin am 15. Oktober 2017. (FOTO: EPA-EFE/CHRISTIAN BRUNA)

Der Schöffensenat am Wiener Straflandesgericht hat gesprochen: Sophie Karmasin ist schuldig und erhält 15 Monate bedingte Haft. Von der Anklage wegen schweren Betruges wurde sie allerdings freigesprochen.

Einen Monat hatte der Schöffensenat am Wiener Straflandesgerichts Zeit, sich über Schuld und Unschuld von Ex-ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin Gedanken zu machen. Am Mittwoch ist ein Urteil zum Vorwurf der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen gefallen: Karmasin ist schuldig gesprochen worden. 15 Monate bedingte Haft heißt es nun für die ehemalige Politikerin. Dabei rechnet man ihre Zeit in Untersuchungshaft an.

Der Zweitangeklagte, ein Abteilungsleiter des Sportministeriums, wurde hingegen freigesprochen, da im Zweifel kein Vorsatz bei ihm nachweisbar ist.

Anklagepunkte

Von der Staatsanwaltschaft hieß es: schwerer Betrug und wettbewerbsbeschränkende Absprachen aufgrund von gefälschten Rechnungen, organisierten Preisabsprachen und der Umgehung ihres Berufsverbotes solange sie Ministerin war. Darüber hinaus hatte sie unzulässige Zuschusszahlungen vom Staat verschwiegen. Bei der Verhandlung hatte ihre ehemalige Mitarbeiterin Sabine Beinschab sie in einer Zeugenaussage schwer belastet.

Glaubwürdigkeit

Der Richter erklärte in seiner Urteilsverkündung, dass die Aussagen der Angeklagten nicht glaubwürdig seien. Es sei erwiesen, dass Karmasin von den Absprachen zur Vergabe des Wettbewerbs gewusst habe. Auch die Aussagen der gehörten Zeugen wurden als glaubwürdig eingestuft.

Wie geht es weiter mit der SPÖ?

Die Absprachen waren unstrittig, die waren jedenfalls rechtswidrig„, betonte der Richter. Damit bestätigte er die Vorwürfe der Anklage und sah es als erwiesen an, dass Karmasin an den illegalen Absprachen beteiligt war. Die Aussagen der Kronzeugin Beinschab wurden ebenfalls als glaubwürdig eingestuft.