Mit steigenden Temperaturen steigt auch die Belastung für Arbeitnehmer. Besonders in hitzegefährdeten Branchen wie dem Bauwesen wird der Ruf nach wirksamen Schutzmaßnahmen laut. Die Arbeiterkammer fordert, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht unter extremen Wetterbedingungen leidet.

Neue Strategien gegen die Hitze
Die zunehmend steigenden Sommertemperaturen stellen für viele Arbeitskräfte eine ernstzunehmende Herausforderung dar. Die Arbeiterkammer (AK) betont die negativen Auswirkungen dieser extremen Wetterbedingungen auf die Effektivität und die Konzentration der Belegschaft. Insbesondere in nicht klimatisierten Arbeitsumgebungen kann die Hitze schnell zu einem gesundheitlichen Risiko werden.
Im Freien arbeitende Personen besonders gefährdet
Besonders Arbeitskräfte, die ihre Tätigkeit im Freien verrichten, sind den direkten Sonnenstrahlen und damit verbundenen hohen Temperaturen ausgesetzt. Auf Dächern oder in Baugruben gemessene Temperaturen reichen bis zu 50 Grad Celsius. Trotz gesetzlicher Regelungen für Arbeitsräume fehlen entsprechende Vorschriften für den Außenbereich völlig.
Anpassungen der Arbeitszeiten als Schutzmaßnahme
Andreas Stangl, Präsident der AK, schlägt vor, schwere körperliche Arbeit in die kühleren Tageszeiten zu verlegen. Leichtere Aufgaben sollten, wenn möglich, im Schatten stattfinden, vor allem dann, wenn die Temperaturen ihren Höhepunkt erreichen.
Weitere Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer
Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten, fordert die AK wirksame Maßnahmen wie ausreichende Beschattungsmöglichkeiten und die Bereitstellung von leichter, UV-schützender Kleidung durch die Arbeitgeber. Auch sollte auf einen adäquaten Sonnenschutz für die Augen mittels UV-filternder Sonnenbrillen geachtet werden. Zudem seien zusätzliche Pausen und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme zu gewährleisten.
Besondere Regelungen bei extremer Hitze am Bau
Für die Bauindustrie existiert eine Sonderregelung bezüglich extremer Hitze: Überschreitet das Thermometer 32,5 Grad Celsius, können diese Stunden als schlechtwetterbedingt gewertet werden, was zu einer möglichen Einstellung der Arbeit führen kann, allerdings bei reduzierten Lohnfortzahlungen.
Vorgaben für die Lufttemperatur in Innenräumen
In Arbeitsräumen sollte eine Maximaltemperatur von 25 Grad Celsius nicht überschritten werden. Ausnahmen bilden Bereiche, in denen dies technisch nicht möglich ist. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber angehalten, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Temperatur für die Beschäftigten erträglich zu gestalten.
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