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Unwetter

Hochwasser: Wer zahlt die Schäden am Auto?

(FOTO: iStock/fotonazario)
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Durch die aktuelle Wetterlage kommt es vielerorts zu Hochwasser und Sturmschäden. Nun stellen sich viele die Frage: Was passiert wenn mein Auto betroffen ist?

Ob und wie Versicherungen diese Schäden decken, hängt grundlegend von mehreren Faktoren ab. Darunter die Art des Fahrzeuges, die spezifischen Bedingungen des Versicherungsvertrages sowie die Ursache des Schadens.

Versicherungsdeckung bei Naturkatastrophen

Es ist eine grundlegende Unterscheidung zu treffen, welche Art von Versicherungsschutz für ein Fahrzeug besteht. „Wer lediglich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bekommt bei einem Unwetterschaden kein Geld vom Versicherer. Schäden durch Naturgewalten werden bei Kfz in der Regel nur durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt“, erläutert Martin Hoffer, Chefjurist beim ÖAMTC, gegenüber der „Krone“. Schäden an Fahrrädern und E-Bikes werden üblicherweise über die Haushaltsversicherung geregelt. In jedem Fall: Den Schaden gründlich dokumentieren und umgehend eine Schadensmeldung bei der Versicherung machen.

Haftung klären

In Fällen, in denen ein Dritter für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, richtet sich die Haftung in der Regel nach dessen Verschulden. Das kann etwa bei mangelhaft gesicherter Baustellenausrüstung oder unzureichend befestigten Werbetafeln der Fall sein. Probleme durch herabfallende Dachziegel oder Äste bringen ebenfalls Klärungsbedarf bezüglich der Haftungsfrage mit sich, wobei hier der Eigentümer des betreffenden Grundstücks in die Verantwortung genommen werden könnte.

Spezielle Regelungen

Martin Hoffer weist auf eine besondere Regelung hin: „Entsteht am Fahrzeug etwa ein Schaden durch lose Gegenstände im Straßenraum, haftet der Straßenerhalter (Bundesland oder Gemeinde), wenn ihm eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann – also z. B. grobe Versäumnisse bei der Absicherung einer Hochwasserstelle. Autobahn-Betreiber und Vermieter kostenpflichtiger Parkplätze haften bereits für leichte Fahrlässigkeit“. Seit dem 1. Mai 2024 gilt für Schäden durch umfallende Bäume eine neue Regelung, bei der nunmehr ein Fehlverhalten nachgewiesen werden muss. Diese Änderung bedeutet eine erhöhte Hürde für Betroffene.

Ansprüche richtig geltend machen

Hat man eine Voll- oder Teilkaskoversicherung, übernimmt der Versicherer in der Regel die Kosten für Reparatur oder Abschleppdienst. Je nach Anbieter und Vertrag sind Selbstbehalte möglich. Eine umgehende Schadensmeldung und eine sorgfältige Dokumentation (gute Fotos aller Schäden) sind auch hier entscheidend für eine erfolgreiche Schadensregulierung.

Trotz aller Versicherungen gibt es jedoch Grenzen: Wurde das Fahrzeug beispielsweise unter einem bereits als morsch erkennbaren Baum geparkt, könnte der Versicherer die Kostenübernahme verweigern. Das Gegenteil ist der Fall, wenn man vom Unwetter überrascht wurde oder das Fahrzeug nicht rechtzeitig aus der Gefahrenzone entfernen konnte. Im Falle eines Totalschadens erhalten Besitzer von älteren Fahrzeugen meist nur den Zeitwert erstattet.