Eine 22-jährige Burgenländerin brachte im Dezember 2024 während eines Adventausflugs nach Wien ein Kind zur Welt – auf der Toilette eines Hotelfoyers in Wien-Simmering. Nach einer Zigarettenpause mit ihrem Freund vor dem Hotel kam es zur plötzlichen Entbindung. „Alles war blutig und plötzlich war da ein Baby. Ich wusste nicht, was ich machen soll. Ich war komplett überfordert“, schilderte die junge Frau am Montag mit kaum hörbarer Stimme vor Gericht. „Dann habe ich zugedrückt.“ Sie drückte den Hals des Neugeborenen so lange zu, bis es sich nicht mehr bewegte.
Die gerichtsmedizinische Sachverständige bestätigte, dass das Neugeborene voll entwickelt und lebensfähig war. Todesursache war die ausgeübte Gewalt. Nach der Tat verstaute die Angeklagte den Leichnam in einem Müllsack und versuchte, die Blutspuren zu beseitigen. Dabei wurde sie von Mitarbeiterinnen des Hotels überrascht. Sie behauptete, ihre Menstruation zu haben, und entsorgte den Sack mit dem toten Säugling in einem Container.
Vor Gericht gab die 22-Jährige an, nichts von ihrer Schwangerschaft bemerkt zu haben. „Ich war zwar ein bisschen speckig, aber das Gewand hat noch gepasst“, erklärte sie. „Ich hatte nicht den typischen Babybauch.“ Aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands nach der Geburt wurde sie in ein Krankenhaus eingeliefert. Das medizinische Personal der Klinik Landstraße erkannte sofort, dass sie kürzlich entbunden hatte, und verständigte die Behörden. Der Leichnam des Säuglings wurde daraufhin im Mistkübel gefunden.
Psychologische Einschätzung
Die Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith stellte bei der Angeklagten keine psychische Erkrankung fest. Von der jungen Frau gehe auch keine Gefahr aus. „Eine Schwangerschaft zu verdrängen geht durch alle Gesellschaftschichten. Für andere Kinder bestehe keine Gefahr.“ Die Frau sei zur Tatzeit in einem Ausnahmezustand gewesen. „Ich habe geglaubt, ich sitze einem Kind gegenüber. Sie hat nicht begriffen, was passiert ist.“
Rechtliche Folgen
Die Anklage erfolgte nach Paragraf 79 des Strafgesetzbuches, der „Kindestötung bei Geburt“ regelt. Diese Sonderbestimmung gilt ausschließlich für Mütter, die ihr Kind während oder unmittelbar nach der Entbindung töten. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. In benachbarten Ländern wurde diese rechtliche Sonderbehandlung bereits abgeschafft – dort droht Frauen in vergleichbaren Fällen eine Mordanklage mit lebenslanger Haftstrafe.
Die 22-Jährige verbrachte sechs Wochen in Untersuchungshaft. Das Gericht verhängte ein vergleichsweise mildes Urteil: 16 Monate bedingte Haft, noch nicht rechtskräftig. „Wir sind hier in einem absoluten Sonderfall“, begründete Richterin Christina Salzborn die Entscheidung.
„Die Schuld werde die Verurteilte „wie einen Rucksack ihr ganzes Leben lang mittragen.“