Jahrzehntelang missbrauchte ein Pfarrer in Schwechat Minderjährige. Trotz Verurteilung durfte er im Amt bleiben – erst nach seinem Tod bricht das Schweigen.
Die Erzdiözese Wien hat Missbrauchsvorwürfe gegen einen verstorbenen Pfarrer aus Schwechat bestätigt. Nach seinem Tod im Jahr 2017 wurden Anschuldigungen bekannt, wonach der Geistliche über Jahre hinweg minderjährige Schutzbefohlene sexuell missbraucht hatte. In einer offiziellen Stellungnahme räumte die Erzdiözese ein, dass der Priester „das Vertrauen vieler Menschen missbraucht“ und „Menschen zutiefst verletzt“ habe.
Bei der Ombudsstelle der Erzdiözese Wien haben sich in den vergangenen Wochen mehr als ein Dutzend Personen gemeldet, die von Vorfällen in der Pfarre Schwechat berichten. Laut Michael Prüller, Sprecher der Erzdiözese, befinden sich unter den Meldungen etwa zehn Opfer. Die Gespräche mit den Betroffenen dauern noch an. Ob es weitere Opfer gibt, ist der Kirche nach eigenen Angaben nicht bekannt.
Frühere Verurteilung
Der betreffende Priester war von 1955 bis 1999 in Schwechat tätig. Bereits 1995 kam es zu einer gerichtlichen Verurteilung mit bedingter Strafe wegen eines Vorfalls mit dem Geistlichen. Die genaue Natur des damals verhandelten Delikts konnte der Sprecher der Erzdiözese nicht mehr ermitteln. Für den Pfarrer blieben die Konsequenzen begrenzt: Gestützt auf ein „ausnehmend positives Gutachten eines renommierten Psychiaters“ beließ die Diözesanleitung den damals 71-Jährigen im Seelsorgedienst in Schwechat, beschleunigte jedoch seine Pensionierung.
Der forensische Gutachter hatte damals eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen und den Fall als „eindeutigen Einzelfall“ eingestuft. Anfang der 2000er-Jahre gingen bei der Kirche weitere Anschuldigungen in Form einer anonymen Zuschrift ein. „Die Vorwürfe waren aber zu wenig konkret, wir haben nichts herausfinden können“, erklärte der Sprecher der Erzdiözese.
Dennoch zog man eine Konsequenz: Der bereits pensionierte, aber weiterhin in Schwechat lebende Pfarrer musste seinen Wohnort wechseln. „Er wurde gedrängt, in ein Wohnheim in Wien für pensionierte Priester zu gehen. Bei der Entscheidung ging es weniger um die Frage, ob er in dem Alter noch zudringlich war, sondern viel mehr darum, dass Betroffene ihm nicht jeden Tag auf der Straße begegnen müssen.“
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Hilfe für Betroffene
Die Kirche bietet den Betroffenen finanzielle Unterstützung an. Je nach Schwere, Dauer und Folgen der Übergriffe können Beträge zwischen 5.000 und 25.000 Euro, in besonders schweren Fällen auch höhere Summen ausgezahlt werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Übernahme der Therapiekosten. Zuständig für diese Entschädigungen ist die unabhängige Opferschutzanwaltschaft, bekannt als Klasnic-Kommission.
Die Zahlungen erfolgen auch dann, wenn der mutmaßliche Täter bereits verstorben ist und kein Ermittlungsverfahren mehr eingeleitet werden kann. „Wir sind nicht die Polizei, wir können keine Beweise sichern. Die Opferschutzanwaltschaft prüft jedoch die grundsätzliche Glaubwürdigkeit und zahlt dann die entsprechende Summe oder übernimmt die Therapiekosten“, betonte Prüller.
Vielen Betroffenen geht es jedoch nicht primär um finanzielle Entschädigung. „Manche wollen einfach nur, dass die Kirche das angetane Unrecht wahrnimmt oder dass ein Gespräch mit den Beschuldigten zustande kommt.“ Die Pfarre Schwechat ruft unterdessen weiterhin mögliche Missbrauchsopfer und Zeugen auf, sich bei der Ombudsstelle der Erzdiözese Wien zu melden.
Der aktuelle Pfarrer Werner Pirkner betont, man wolle allen Opfern, ihren Angehörigen und „auch jenen, die sich innerhalb der Pfarre mit unterschiedlichen Sichtweisen konfrontiert fühlen, Raum für Gespräch und Unterstützung anbieten“.