Krankenstand, aber trotzdem E-Mails beantworten? Was Arbeitnehmer wirklich dürfen – und was Arbeitgeber verlangen können.
Inmitten einer anhaltenden Krankheitswelle häufen sich die Krankenstände in österreichischen Betrieben – und damit auch die Unsicherheiten unter Beschäftigten. Welche Rechte und Pflichten im Krankheitsfall gelten, erläutert Martin Müller, Arbeitsrechtsexperte beim Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB).
Meldepflicht & Nachweis
Wer erkrankt, ist verpflichtet, den Arbeitgeber ohne Verzögerung zu informieren – noch bevor die reguläre Arbeitszeit beginnt. Für diese Meldung gibt es keine vorgeschriebene Form: Ein Telefonanruf, eine SMS oder eine E-Mail sind gleichermaßen zulässig. Entscheidend ist allein, dass die Nachricht rechtzeitig und ohne schuldhaftes Zögern übermittelt wird. Zudem kann der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit verlangen, wie Müller klarstellt.
Arbeitsverbot im Krankenstand
Wer sich im Krankenstand befindet, ist vollständig von jeglichen beruflichen Verpflichtungen entbunden – auch dann, wenn normalerweise im Homeoffice gearbeitet wird. Das Beantworten von E-Mails oder das Übernehmen anderer Aufgaben ist in dieser Zeit weder erlaubt noch zumutbar. Müller weist ausdrücklich auf die gesundheitlichen Risiken hin, die entstehen, wenn Erkrankte trotz Krankheit weiterarbeiten: Eine Verschlimmerung des Zustands sei in solchen Fällen keine Seltenheit. „Gesundheitsschutz ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in nachhaltige Arbeit“, betont der ÖGB-Experte.