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370 FÄLLE

Immer mehr Anträge wegen Impfschäden nach Corona-Stich

(FOTO: iStockphoto)

Im vergangenen Jahr wurden in Österreich rund 370 Anträge auf Schadenersatz wegen vermuteten Impfschäden an den Staat gerichtet.

Während es im Jahr 2020 nur rund zehn Anträge nach dem Impfschadengesetz gab – etwa wegen FSME- und Masernimpfungen – waren es im vergangenen Jahr 2021 fast 370 Anträge. Genau 367 Anträge sind laut „Morgenjournal“ bis knapp vor Jahresende eingegangen, die meisten davon wegen der Corona-Impfung. Nun muss mittels medizinischem Gutachten festgestellt werden, wie wahrscheinlich es ist, dass die Covid-Impfung eine Nebenwirkung wie etwa eine Thrombose oder eine Herzmuskelentzündung ausgelöst hat.

Impfschaden durch medizinisches Gutachten bestätigen
Die Covid-19-Schutzimpfung ist grundsätzlich vom Impfschadengesetz erfasst, da die Impfung durch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums empfohlen wurde. Allerdings ist nicht jede Beeinträchtigung gleich ein ersatzpflichtiger Impfschaden. Vielmehr muss dieser eine gewisse Erheblichkeit aufweisen. „Ob ein Impfschaden besteht, muss durch ein medizinisches Gutachten bestätigt werden“, erklärt der Impfstoffexperte und Infektiologe Herwig Kollaritsch. 

Diagnostiziert das Gutachten einen Impfschaden, sieht das Gesetz eine Entschädigung von 1300 Euro vor, wenn jemand einen schweren Impfschaden ohne Dauerfolgen erlitten hat. Bei massiven Dauerfolgen kann die Entschädigung bis zu 2700 Euro pro Monat betragen. Hier lest ihr, wo und unter welchen Voraussetzungen ihr eine Entschädigung beantragen könnt?

„Möglichkeit einer Verursachung reicht nicht“
Wichtig ist, dass bei den Anträgen festgestellt werden muss, inwieweit es wahrscheinlich ist, dass die Impfung tatsächlich zu Nebenwirkungen wie Thrombosen oder Herzmuskelentzündungen geführt hat. Das heißt, es müssen mehr Indizien FÜR einen Zusammenhang des Schadens mit der Impfung sprechen, als DAGEGEN. „Die alleinige Möglichkeit einer Verursachung reicht nicht“, so Kollaritsch.

Quellen und Links: