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VFGH PRÜFT

Impfpflicht: Erste Klage bei Verfassungsgerichtshof eingelangt

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (FOTO: Wikimedia Commons/VfGH/Achim Bieniek)

Am Montag wurde die Impfpflicht-Verordnung im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen. Noch am selben Tag gab es schon die erste Klage beim VFGH.

Die österreichweite Corona-Impfpflicht ist seit Samstag, dem 5. Februar, offiziell in Kraft und gilt für alle Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Österreich haben – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft! Die Impfpflicht war bereits im Vorfeld von vielen Seiten umstritten und es dauerte nicht lange, bis auch rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet wurden: Bereits am gestrigen Montag langte die erste Klage gegen die Impfpflicht beim Verfassungsgerichtshof ein.

Prüffrist: 4-6 Monate
Der Verfassungsgerichtshof muss nun in einem Verfahren überprüfen, ob das neue Impfpflicht-Gesetz verfassungswidrig ist. Dies kann rund vier bis sechs Monate dauern, da auch Stellungnahmen der Bundesregierung eingeholt werden müssen. Ein Antrag kann auch zurückgewiesen bzw. abgelehnt werden, wenn der zuständige Richter ihn von vornherein für unzulässig hält oder er keine Aussicht auf Erfolg oder Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage sieht.

Ist mit dem Antrag alles in Ordnung, wird am Ende ein Entscheidungsentwurf ausgearbeitet. Dieser wird gemeinsam mit wesentlichen Aktenstücken allen 14 Mitgliedern des Richterkollegiums vorgelegt. Diese müssen anschließend darüber beraten und entscheiden.

600 Corona-Anträge bzw. Beschwerden
Doch das ist keineswegs das erste Mal, dass sich der Gerichtshof mit dem Thema Corona auseinandersetzen muss: Seit April 2020 sind mehr als 600 Anträge bzw. Beschwerden mit Bezug auf die Pandemie beim VfGH eingelangt. Mehrere Mitglieder des Kollegiums befassen sich derzeit mit solchen Verfahren und bereits knapp 500 der Anträge sind bereits erledigt.