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NEUES GESETZ

Impfpflicht in Kraft: Droht Ungeimpften Jobverlust oder Wohnungskündigung?

(FOTOS: iStockphoto)

Mit heute tritt die Impfpflicht offiziell in Kraft. Rechtsexperten warnen vor Folgen für ungeimpften Personen.

Rechtsexperten wie Michael Ganner vom Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck befürchten, dass die Impfpflicht einen “Rattenschwanz an rechtlichen Folgen” für Ungeimpfte haben wird, berichtet Ö3.

Schadensersatz wegen fahrlässiger Körperverletzung?
Zum Beispiel könnte es zu Schadensersatzklagen kommen, insofern Ungeimpfte Geimpfte mit Corona infizieren. Außerdem werden in manchen Fällen Ungeimpfte, die ihre Mitmenschen infizieren, dann die Behandlungskosten für die Erkrankten tragen müssen.

Ebenso kann es dazu kommen, dass sie den Verdienstentgang der betroffenen Person decken oder Schmerzensgeld zahlen müssen, da es sich bei einer Ansteckung um fahrlässige Körperverletzung handeln könnte. Dafür müsste aber bewiesen werden, dass man von einer bestimmten ungeimpften Person infiziert wurde.

Ganners Kollege Alois Birklbauer meint zu diesbezüglich jedoch, dass das es schwer sein würde, Ungeimpfte wegen fahrlässiger Körperverletzung zu belasten. „Es ist so, dass die Impfung zwar das Ansteckungsrisiko minimiert, nach derzeitigem Wissensstand aber nicht verhindert. Es ist daher schwer, daraus eine Strafbarkeit zu begründen, dass jemand nicht geimpft ist“, fügte er hinzu.

Versicherungen oder Mietverträge werden gekündigt?
Eine weitere Folge für Ungeimpfte könnte sein, dass Versicherungsgesellschaften zusätzliche Krankenversicherungen kündigen oder gar Kassenärzte die Behandlung von Ungeimpften verweigern. Auch Mietverträge könnten laut Ganner gekündigt werden, insofern nicht immunisierte Personen als Risiko für andere Bewohner desselben Hauses eingestuft werden. Dies könnte Vermieter unter Druck bringen und zur Auflösung von Verträgen führen.

Jobverlust wegen fehlender Impfung?
Auch wenn am Arbeitsplatz auch nach Inkrafttreten der Impfpflicht weiterhin 3G gelten wird, so gilt de facto das neue Gesetz für alle – das heißt auch für alle Arbeitgeber, -nehmer, Arbeitslose und Pensionisten. Laut dem Rechtsexperten wird die Impfpflicht daher nicht zu einer gesetzlichen Beschäftigungsvoraussetzung.

Dies schließt jedoch nicht aus, dass Arbeitgeber bei Neuanstellungen einen aufrechten Impfstatus als Voraussetzung fordern. Eine fehlende Impfung ist laut Arbeiterkammer-Jurist Philipp Brokes zwar kein Grund für eine Entlassung, bei Kündigungen sehe dies jedoch anders aus. Österreich verfüge laut Brokes über ein „liberal ausgeprägtes Kündigungsrecht“.