In einem bemerkenswerten Fall von Amtsmissbrauch hat ein Strafgefangener das Vertrauen von zwei Justizwachebeamten in derart gekonnter Weise für sich genutzt, dass diese sich zu illegalen Handlungen verleiten ließen.

Ein Bosnier, der bis 2031 seine zahlreichen Vergehen hinter Gittern verbüßen muss, gelang es, mittels seines Charismas zwei Beamte dazu zu bringen, ihm Smartphones und Alkohol in seine Zelle zu schmuggeln – gegen Bezahlung. Die Vorfälle, die sich zwischen Dezember 2021 und August 2022 ereigneten, führten schließlich zu einem Gerichtsverfahren am Landesgericht Salzburg. Der Ältere ist derzeit suspendiert, sein ehemaliger Kollege (36) hat mittlerweile den Job gewechselt.
Verhängnisvolle Freundschaft
Einer der suspendierten Wachbeamten gab zu, dem Häftling insgesamt fünf Smartphones zu beschaffen zu haben. Der 55-Jährige versteckte die Handys in Paketen, die unauffällig auf seinen Namen adressiert waren. „Er war immer wieder in der Justizanstalt in Haft, dadurch ist eine Freundschaft entstanden“, sagte der 55-Jährige und bereut den „dummen Fehler“. „Es tut mir leid“, erklärte der 36-Jährige. „Ich kenne ihn aus einer Zeit, wo er noch unbescholten war, vom Fußballspielen.“
Sein Kollege, ebenfalls geständig, brachte dem Häftling mehrere Flaschen Wodka und führte zudem Geldüberweisungen im Auftrag des Gefangenen durch, jedoch ohne finanzielle Gegenleistung – lediglich aus einer vermeintlichen Freundschaft heraus. Beide Beamte, die unabhängig voneinander handelten, sehen sich nun mit der Justiz konfrontiert. Für ihre Dienste erhielten die zwei Männer Summen von 2.000 bzw. 1.500 Euro vom Häftling, der beteuerte, sie hätten das Geld eigentlich nicht gewollt.
Die Rechtfertigung des Häftlings
Der im Mittelpunkt stehende Häftling verteidigte sein Handeln mit dem Wunsch, Kontakt zu seiner Tochter halten zu wollen. Die Notwendigkeit einer Mehrzahl an Handys begründete er mit der Notwendigkeit, „gerüstet“ zu sein. Ein Argument, das bei der Staatsanwaltschaft auf Unverständnis stieß.
Das Urteil
Die Entdeckung der Schmuggelware führte zu einer vierwöchigen Untersuchungshaft der Justizwachebeamten und legte den Verdacht eines umfangreicheren Netzwerks nahe, das jedoch nicht vollständig aufgedeckt werden konnte. Für die Justizwachebeamten wurde das Urteil zu bedingten Haftstrafen von zehn beziehungsweise sieben Monaten gefällt, während der Häftling eine zusätzliche sechsmonatige Freiheitsstrafe zu seiner bereits bestehenden Strafe erhielt. Dieses Urteil, so die Richterin, sende ein klares Signal an andere Beamte aus.