Die geplante Reform des Erwachsenenschutzrechts droht Menschen mit Behinderung in die Zeiten der Entmündigung zurückzuwerfen.
Die Kritik an den geplanten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht verschärft sich weiter. Bei einer Pressekonferenz warnten Vertreter des Behindertenrats, der Volksanwaltschaft und des Unabhängigen Monitoringausschusses (Gremium zur Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention) vor einem Rückschritt in vergangene Zeiten. Sie befürchten, dass das System wieder Elemente des früheren Sachwalterschaftsrechts annehmen könnte, und fordern einen sofortigen Stopp der Novellierungspläne.
Der Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, Martin Ladstatter, zeigte zwar grundsätzliches Verständnis für die Sparbemühungen der Bundesregierung, mahnte jedoch vor übereilten Entscheidungen, die fundamentale Menschenrechte gefährden könnten. „Die düsteren Zeiten der Entmündigung dürfen nicht wiederkommen“, betonte Ladstatter nachdrücklich.
Nach aktueller Rechtslage ist eine Erwachsenenvertretung zeitlich begrenzt und muss regelmäßig auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. Ein verpflichtendes Clearing soll sicherstellen, dass die Maßnahme tatsächlich erforderlich ist. Die im Budgetbegleitgesetz vorgeschlagene Novelle würde jedoch genau diese Schutzmechanismen aushebeln: Die Überprüfungsfrist für gerichtliche Erwachsenenvertretungen soll von drei auf fünf Jahre ausgedehnt werden, während die Pflicht zum Clearing durch einen Erwachsenenschutzverein entfallen soll.
Gefährdete Selbstbestimmung
Ladstatter warnte, dass dadurch Vertrauen verspielt werde und die Gefahr bestehe, dass Richterinnen und Richter wieder häufiger über lebenslange Vertretungen entscheiden könnten. Julia Moser, die Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses, bezeichnete die geplanten Änderungen als „sehr bedenklich“ und kritisierte, dass sie ohne Einbeziehung der Betroffenen konzipiert wurden.
Sie verwies auf die UN-Menschenrechtskonvention, die das Recht auf selbstbestimmte Entscheidungen und entsprechende Unterstützung für Menschen mit Behinderung festschreibt. Da Erwachsenenvertreter auch gegen den Willen der vertretenen Person entscheiden können, seien sowohl die zeitliche Begrenzung als auch das Clearing besonders wichtig, um zu prüfen, ob sich die Lebenssituation der betroffenen Person verändert hat und eine Vertretung möglicherweise nicht mehr notwendig ist.
Ministerielle Reaktion
Das Justizministerium verteidigte die geplanten Maßnahmen mit Kapazitätsengpässen im bestehenden System der Erwachsenenvertretung. Die Novelle ziele darauf ab, das System zu stabilisieren und die kontinuierliche Versorgung jener Menschen zu gewährleisten, die auf diese Unterstützung angewiesen sind.
Angesichts der geäußerten Bedenken kündigte das Ministerium jedoch „abgestimmte Anpassungen“ am Gesetzesentwurf an. Demnach sollen Betroffene im Erneuerungsverfahren ein Antragsrecht auf ein Clearing erhalten, während gleichzeitig die Erwachsenenschutzvereine entlastet werden, indem in bestimmten Fällen auf ein obligatorisches Clearing verzichtet werden kann.
Moser äußerte zudem Bedenken hinsichtlich der im Budgetbegleitgesetz vorgesehenen stärkeren Einbindung von Anwälten und Notaren in die Erwachsenenvertretung. Dies könnte ihrer Ansicht nach die Qualität der selbstbestimmten Entscheidungsfindung beeinträchtigen. Volksanwalt Bernhard Achitz, der von der SPÖ nominiert wurde, teilt diese Sorge. Er berichtete von Erfahrungen der Volksanwaltschaft, wonach sich Menschen in solchen Konstellationen häufig nicht angemessen vertreten fühlen, weil sie „in der Kanzlei abgefertigt“ würden.
Juristen verfügten oft nicht über die erforderliche Zusatzqualifikation, während spezialisierte Erwachsenenvertreter ihre Aufgabe in der Regel besser erfüllten. Achitz appellierte an die Bundesländer, durch geeignete Unterstützungsstrukturen und präventive Maßnahmen Erwachsenenvertretungen möglichst zu vermeiden – ein Ansatz, der sowohl die Selbstbestimmung fördere als auch kostengünstiger sei.
Ein Ansatz, der sowohl die Selbstbestimmung fördere als auch kostengünstiger sei.