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Kann man die GIS-Gebühren überhaupt abschaffen?

Häufige Irrglauben über Rundfunkgebühren

(FOTO: iStockphoto)

Wenn wir das Wort GIS hören, dann denken wir sofort an Schlagwörter wie Gebühren, ORF, Außendienstmitarbeiter, die an unsere Türen klopfen und dergleichen. Um das Gebühren Info Service ranken sich zahlreiche Irrglauben und Desinformationen. Viele glauben zum Beispiel, dass die GIS-Gebühren nur für den ORF und dessen Programm bezahlt wird.

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Dies geht aus der Niederlassungsverordnung hervor, welche Innenminister Herbert Kickl am Mittwoch eingebracht und von der Regierung verabschiedet wurde.

 

„Ich schaue kein ORF-Programm, daher muss ich nicht zahlen.“

Hierbei handelt es sich um einen weit verbreiten Mythos. Grundsätzlich gilt: die GIS-Gebühr ist immer zu entrichten, wenn sich im Haushalt Geräte befinden, die Rundfunktechnologien verwenden. Dazu zählen Fernsehgeräte, Kabel-TV, Satelliten-TV, Computer und Tablets mit DVB-T-Stick oder TV- oder Radio-Karte, Radiogeräte und sonstige Geräte mit UKW-Empfang. Die Rundfunkgebühr ist ganz unabhängig davon zu zahlen, ob und wie oft man das Angebot des ORF konsumiert. Es besteht auch keinerlei Verbindung mit den Entgelten diverser TV-Anbieter (z.B. A1 oder UPC). Übrigens: Der ORF erhält nur einen Bruchteil der Gebühren.

Woraus setzt sich die GIS-Gebühr zusammen?

• Radio- und Fernsehgebühr (Bund)
• Programmentgelt (ORF)
• Kunstförderungsbeitrag (Bund)
• Landesabgabe (Land)

„Ich muss GIS-Mitarbeiter nicht in die Wohnung lassen.“

Selbstverständlich darf ein Kundenberater der GIS Ihre Wohnung nicht einfach so betreten, außer wenn er dazu eingeladen wird. Allerdings müssen alle Fragen wahrheitsgetreu beantwortet werden und eventuell Nachweise vom Mieter, wie Ausweis oder Meldezettel vorgezeigt werden. Letzteres wird jedoch nur in Fällen verlangt, in welchen die Identität nicht ganz klar ist. Gibt man dem Außendienstmitarbeiter keine Auskunft oder schlägt ihm gar unhöflicherweise die Tür vor der Nase zu, so gilt dies als Verwaltungsübertretung. Dies kann bei der Bezirksverwaltung zu Strafen bis zu 2.180 Euro führen.

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„Die Schreiben der GIS kann man einfach so ignorieren.“

Dies ist ein Gerücht, welches unter Umständen teuer werden kann. Handelt es sich um eine Vorschreibung für die Rundfunkgebühren, führt dies unweigerlich zu Mahnungs- und schlimmstenfalls zu Inkassospesen. Die GIS-Gebühren sind – wie auch alle anderen gesetzlichen Gebühren – fristgerecht zu bezahlen. Für den Fall, dass Sie noch nicht gemeldet sind und eine schriftliche Anfrage zu im Haushalt befindlichen Rundfunkgeräten erhalten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu geben.

„Gebührenbefreite brauchen keine Anmeldung bei der GIS.“

Das stimmt leider so nicht. Unter bestimmten Umständen können Sie zwar von der Rundfunkgebühr befreit werden, dafür muss jedoch zuerst ein Befreiungsantrag gestellt werden. Die Befreiung von der GIS-Gebühr selbst hängt im Anschluss von zahlreichen Faktoren ab, weshalb jeder Fall individuell auf den möglichen Anspruch auf Befreiung überprüft wird. Das GIS Gebühren Info Service hat diesbezüglich alle Informationen für Sie.