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NEUERUNGEN

Kickl fordert verstärkte Überprüfung von Asyl auf Zeit

Herbert Kickl - Asyl auf Zeit
(FOTO: BMI/Gerd Pachauer)

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) möchte nicht nur die Liste der sicheren Herkunftsstaaten ausweiten, sondern auch bestehende Asylstatus prüfen.

Am Mittwoch möchte Kickl eine neue Verordnung im Ministerrat präsentieren, mit welchem die Ukraine, Armenien und Benin zukünftig als sichere Herkunftsstaaten gelten. Gleichzeitig möchte er weitere Länder genauer prüfen, um diese ebenso in die Liste aufzunehmen.

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Bei einer Pressekonferenz vergangenen Freitag sprach sich der österreichische Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) dafür aus, Asylwerber in Zukunft „konzentriert“ unterzubringen.

Der Innenminister erklärte, dass man so Asylverfahren schneller abwickeln könne. Sollte jemand aus seinem sicheren Herkunftsland, z.B. der Ukraine, stammen, so erhält dieser in Zukunft einen negativen Bescheid. Damit werde eine umgehende Abschiebung trotz Beschwerde möglich.

„Starke Signalwirkung“
Eine Erweiterung der Liste sicherer Herkunftssaaten habe laut Kickl eine „starke Signalwirkung“. Als Beispiel nannte er Algerien und Marokko, Länder, die einen Rückgang an Asylanträgen in Österreich vorweisen, seitdem sie in diese Liste aufgenommen wurden.

„Kommen weniger Asylansuchen, werden mehr Ressourcen für die Asylbehörden frei“, erklärt Kickl. Und diese möchte er dazu nutzen, sich andere Bereiche des Asylwesens in Österreich genauer anzusehen.

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Verstärkte Überprüfung
„Nach einer bestimmten Zeit soll überprüft werden, ob die Schutzgründe weiterhin aufrecht sind oder weggefallen sind“, sagte der Innenminister bei einer Pressekonferenz in Klagenfurt.

Laut österreichischem Gesetz soll der Grund für die Verleihung des positiven Asyls nach drei Jahren überprüft werden. In der Praxis ist dieser Zeitraum jedoch kaum einzuhalten. Darauf möchte Kickl nun verstärkt reagieren und schon nach einem oder zwei Jahren Überprüfungen durchführen.

Sollte es zu einer einer Veränderung der Lage im Herkunftsland kommt, so müsse man in Zukunft nicht zwangsweise drei Jahre warten. „Dann ist es auch möglich, jemandem den Status vor den drei Jahren abzuerkennen und ihn wieder außer Landes zu bringen. Freilich wäre dabei eine Einzelfallprüfung vorzunehmen“, erklärte Innenminister Kickl.