Schweinefleisch fehlt auf dem Schulmenü – und löst damit eine politische Debatte aus. Die FPÖ schaltet sich ein und fordert traditionelle Essgewohnheiten zu respektieren.
Eine Mutter stand zu Schulbeginn vor einer ungewöhnlichen Menüauswahl für ihre Tochter: “vegetarisch” oder “ohne Schweinefleisch”. Die 37-Jährige berichtete, sie habe zunächst die Fleischvariante wählen wollen, bis ihr Ehemann bemerkte, dass Schweinefleisch generell nicht angeboten wurde – ein Umstand, den er als “eigentlich seltsam” bezeichnete.
Die Angelegenheit hat mittlerweile politische Dimensionen erreicht. FPÖ-Nationalratsabgeordnete Ricarda Berger griff das Thema auf und formulierte eine klare Position: “Eltern haben das Recht darauf, dass traditionelle Essgewohnheiten und kulturelle Gepflogenheiten in Schulen respektiert werden.” Sie verlangt ein Schweinefleischangebot in Bildungseinrichtungen ohne ideologische Einschränkungen oder einseitige Anpassungen an religiöse Gruppen.
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Parlamentarische Anfrage
Mit einer parlamentarischen Anfrage konfrontiert Berger nun Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS). Sie verlangt Auskunft darüber, ob dem Ministerium ähnliche Elternbeschwerden bekannt sind und in welchem Umfang Schulen Schweinefleisch vom Speiseplan gestrichen haben. Zudem erkundigt sie sich nach möglichen Empfehlungen des Bildungsressorts, aus Rücksichtnahme auf religiöse Gruppen auf Schweinefleisch zu verzichten.
Die Anfrage umfasst auch die Frage, ob das Bildungsministerium Maßnahmen plane, um traditionelle österreichische Ernährungsgewohnheiten – insbesondere Schweinefleisch – im Schulalltag zu bewahren. Berger will außerdem wissen, wie das Ministerium den Einfluss religiöser Speisevorschriften auf das Angebot in öffentlichen Bildungseinrichtungen grundsätzlich bewertet.
Ministerielle Antwortfrist
Abschließend muss Wiederkehr darlegen, welche Schritte er unternimmt, um zu gewährleisten, dass kulturelle Vielfalt an Schulen nicht zu einseitigen Anpassungen an einzelne religiöse Gemeinschaften führt.
Für die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage stehen dem Minister zwei Monate zur Verfügung.
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