Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Verfassungsgericht

Keine Impfung, kein Kindergarten: Montenegro führt neue Regel ein

Keine Impfung, kein Kindergarten: Montenegro führt neue Regel ein
FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

Montenegros Verfassungsgericht hat entschieden – ungeimpfte Kinder bleiben künftig vom Kindergarten ausgeschlossen.

Das Verfassungsgericht Montenegros hat entschieden: Kinder ohne vorgeschriebenen Impfschutz dürfen künftig keine Kindergärten besuchen. Ausnahmen gelten ausschließlich für Kinder, bei denen eine dauerhafte medizinische Kontraindikation gegen eine Impfung festgestellt wurde.

MMR im Fokus

Im Mittelpunkt der Debatte steht vor allem die MMR-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln. Sie gehört zum verpflichtenden Impfprogramm für Kinder in Montenegro. Hintergrund der Entscheidung ist die zuletzt niedrige Durchimpfungsrate im Land, insbesondere bei der Masernimpfung.

Gesundheitsbehörden hatten wiederholt vor einem erhöhten Risiko für Ausbrüche von Masern und anderen vermeidbaren Krankheiten gewarnt. Besonders in Kindergärten, wo viele Kleinkinder täglich miteinander in Kontakt stehen, können sich Infektionen schnell verbreiten.

Gesundheitsschutz vor Zugang

Bei der Prüfung der Regelung verwies das Gericht auf die niedrige Impfquote in Montenegro und die damit verbundenen Risiken für Kinder und die gesamte Bevölkerung. Die Einschränkung des Kindergartenbesuchs sei daher durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt: den Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Das Gericht erkannte gleichzeitig die Bedeutung frühkindlicher Bildung für Entwicklung, Lernen und Sozialisation an. Dennoch kam es zum Schluss, dass die Zugangsbeschränkung keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Bildung darstelle.

Die Richter stellten jedoch klar: Der Staat darf eine Impfung nicht mit Zwang durchsetzen. Eltern behalten weiterhin die Entscheidung, ob sie ihr Kind impfen lassen oder nicht – müssen aber mit der Konsequenz rechnen, dass ihr Kind ohne entsprechenden Impfschutz keine Betreuungseinrichtung besuchen darf.

Welche Impfungen betroffen sind

Die Regelung bezieht sich nicht ausschließlich auf die MMR-Impfung, sondern auf den vorgeschriebenen Impfstatus nach dem nationalen Impfkalender. Dazu zählen je nach Alter unter anderem Impfungen gegen:

  • Masern, Mumps und Röteln (MMR)
  • Diphtherie
  • Tetanus
  • Keuchhusten
  • Polio (Kinderlähmung)
  • Haemophilus influenzae Typ B (Hib)
  • Hepatitis B

Streit um Elternrechte

Die Entscheidung löste auch eine Diskussion über das Verhältnis zwischen Elternrechten und Gesundheitsschutz aus. Das Gericht betonte jedoch, dass der Schutz vor vermeidbaren Infektionskrankheiten eine ausreichende Grundlage für die Regelung darstelle.

Der Kindergarten sei zwar ein wichtiger Bestandteil der frühkindlichen Entwicklung, unterscheide sich rechtlich aber vom verpflichtenden Schulbesuch. Deshalb sei eine Einschränkung des Zugangs unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Anders als in Österreich

In Österreich gibt es derzeit keine allgemeine Impfpflicht für Kinder als Voraussetzung für den Kindergartenbesuch. Eltern müssen ihre Kinder daher nicht für die Aufnahme in eine Betreuungseinrichtung impfen lassen. Die Impfungen des österreichischen Impfplans werden jedoch empfohlen, insbesondere die Masern-Mumps-Röteln-Impfung, um Kinder und Gemeinschaften vor schweren Krankheitsverläufen und Ausbrüchen zu schützen.

Für viele Familien mit Wurzeln im Westbalkan ist die Entscheidung Montenegros daher besonders relevant: Während in Österreich der Impfstatus grundsätzlich eine persönliche Entscheidung bleibt, kann er in Montenegro künftig darüber entscheiden, ob ein Kind einen Kindergarten besuchen darf.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen