Für neu ankommende Vertriebene aus der Ukraine gelten strengere Voraussetzungen: Wer vorübergehenden Schutz in Österreich erhalten will, muss seine militärischen Verpflichtungen nach ukrainischem Recht eingehalten haben.
Für Personen aus der Ukraine, die neu vorübergehenden Schutz in Österreich erhalten wollen, gelten zusätzliche Voraussetzungen. Der Schutz wird grundsätzlich nur mehr Personen gewährt, die ihre nach ukrainischem Recht bestehenden militärischen Verpflichtungen eingehalten haben und dies erforderlichenfalls nachweisen können. Als Nachweis kommen etwa ein Stempel im Reisepass über die rechtmäßige Ausreise aus der Ukraine oder eine amtliche Bestätigung über die Befreiung von beziehungsweise die Erfüllung militärischer Verpflichtungen infrage. Eine solche Bestätigung kann auch digital über die ukrainische App „Reserv+“ vorgelegt werden. Die Regel gilt seit dem 5. August 2026; Personen, die bereits spätestens am 4. August in Österreich vorübergehenden Schutz hatten und diesen durchgehend behalten haben, sind davon ausgenommen.
Schutz bis 2028 verlängert
Der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine wurde zugleich bis zum 4. März 2028 verlängert. Österreich hatte sich auf europäischer Ebene für strengere Voraussetzungen bei der Gewährung des Schutzstatus eingesetzt. Innenminister Gerhard Karner argumentierte dabei, dass die Ukraine insbesondere ihre männlichen Staatsbürger im wehrfähigen Alter für ihre Verteidigungsfähigkeit und Wirtschaft benötige.
Kein Schutz in zwei Staaten
Auch ein gleichzeitiger vorübergehender Schutz in mehreren Staaten soll ausgeschlossen werden. Wer zuvor bereits in einem anderen EU- oder europäischen Staat Schutz genossen hat und sich anschließend in Österreich registrieren lassen möchte, muss nachweisen, dass dieser Status im bisherigen Aufenthaltsstaat nicht mehr besteht und dort keine entsprechenden Sozialleistungen mehr bezogen werden. Als Nachweis kann etwa eine Abmeldebestätigung des betreffenden Staates dienen.