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COVID-19

Keine Impfung wegen Antikörper: Ministerium droht mit strafrechtlichen Folgen

(FOTO: BKA/Andy Wenzel, iStockphoto)

In einem Brief an die Ärztekammer betont das Gesundheitsministerium, dass Antikörpertests auf das Coronavirus nicht aussagekräftig für den Schutz gegen das Virus sind.

Viele sind der Meinung, dass man mit bestehenden Antikörpern im Körper keinen Impfschutz braucht. Nicht nur Impfskeptiker, sondern auch zögerliche Genesene schieben daher die Immunisierung mittels Vakzine auf die lange Bank.

Im genannten Brief hält das Gesundheitsministerium nun fest, dass die Ärztekammer in Zukunft keine Empfehlungen für Antikörpertests aussprechen solle. Ebenso sollen vorhandene Antikörper nicht als Argument dafür hergenommen werden, ob sich jemand impfen lassen soll oder nicht.

Nur bei immunschwachen Sinnvoll
„Tests als Entscheidungshilfe sind laut Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums weder sinnvoll noch empfohlen“, ist dem Schreiben zu entnehmen. Laut Ministerium sei „noch kein Schutzkorrelat definiert und somit nicht bekannt, welche Antikörper- bzw. Titerhöhe notwendig ist, damit ein sicherer Schutz gegeben ist“.

Antikörper Tests hätten nur bei immunschwachen Personen Sinn, da man damit feststellen könne, ob sie überhaupt auf die Impfung reagiert haben und Antikörper bilden.

Strafrechtliche Folgen
Im Brief des Ministeriums werden auch strafrechtliche Folgen für Ärzte angesprochen, „wenn basierend auf dem Nachweis von Antikörpern fälschlicherweise und entgegen der medizinischen Empfehlungen von einer Impfung abgeraten wird“ und ein Patient in Folge erkrankt.