Bis Ende März muss das Gesundheitministerium ein neues System für den Mutter-Kind-Pass vorstellen. Sonst müssen Jungeltern Leistungen für Säuglinge vorerst privat bezahlen.
Zuletzt wurden die Verhandlungen rund um den Mutter-Kind-Pass ausgesetzt. Doch bald muss eine Reform her, denn Ende März laufen die Verträge mit den Ärztekammern in Österreich aus. Ab diesem Zeitpunkt müsste jede Mutter-Kind-Pass Untersuchung privat bezahlt werden, wenn sich das Gesundheitsministerium nicht mit den Ärztekammern einigen kann.
Vorschlag des Gesundheitsministeriums
Bis dato hatte das Ministerium nur einen Übergangsvorschlag eingebracht. Gerade rechtzeitig, denn die Ärztekammern wollten am Mittwoch über eine mögliche Vertragskündigung abstimmen. Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, sagt dazu: „Dieses Gesamtpaket lässt ein wenig Bewegung erkennen, beinhaltet aber noch viele offene Fragen.„
Heißt, dass die Vorschläge des Gesundheitsministerium erst noch von den Ärztekammern geprüft werden müssen. Die Prüfung und anstehenden Verhandlungen mit dem Ministerium brauchen Zeit. Zeit die dieses Mutter-Kind-Pass-Modell nicht mehr hat. Denn eigentlich hätten im Jänner schon die ersten Details dazu geklärt werden sollen. Bis jetzt ist allerdings nicht viel passiert.
Die finale Vorgehensweise in der Causa Mutter-Kind-Pass lässt aber ganz schön auf sich warten 🤨 Was sagt das @bmsgpk wohl dazu?
— Sandra (@resselps) March 16, 2023
Schaffen wir es bis Ende März? Ja? Nein? Lass mich in Ruh?
Thomas Fiedler, Obmann der Bundesfachgruppe Frauenheilkunde und Geburtshilfe, sagt dazu: „Wir verlangen ein klares Bekenntnis zum Mutter-Kind-Pass und eine entsprechende Absicherung dieses wertvollen Werkzeuges für die Zukunft und insbesondere für alle werdenden Mütter und ihre Kinder.„
Kinderbetreuungsgeld in Gefahr
Wenn man die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes als Basis beibehält, müsste man faktisch alle Untersuchungen bis zum ersten Lebensjahr des Kindes privat zahlen, um überhaupt Anrecht auf das Kinderbetreuungsgeld zu haben. Das bestätigt auch die Österreichische Ärztekammer. Sascha Bunda, Leitern der Öffentlichkeitsarbeit der Österreichischen Ärztekammer, meint dazu: „In der Tat müssten die Untersuchungen des Mutter-Kind-Pass dann in Bundesländern, in denen dies keine Kassenleistung mehr sein sollte, dann privat bezahlt werden.„
Denn für den vollen Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld muss man in der Schwangerschaft fünf Untersuchungen wahrnehmen, um einen Stempel für den passenden Nachweis im Mutter-Kind-Pass zu erhalten (Seite 65 und 66 im MuKiPass). Und weitere fünf Untersuchungen des Kindes bis zum 15. Lebensmonat des Nachwuchses (Seite 66 und 67 im MuKiPass).
Kann man diese Untersuchungen nicht nachweisen, erhält man auch kein Kinderbetreuungsgeld.
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Keine Inflationsanpassung
Da die Untersuchungs-Honorare in den letzten 27 Jahre nicht angepasst wurden und auch keine Inflationsanpassung vorgenommen wurde, stellt die Vizepräsidentin der niederösterreichischen Ärztekammer, Martina Hasenhündl, klar: „Hier müssen der Gesundheitsminister und die Familienministerin rasch handeln, soll die Untersuchung weiterhin bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten möglich sein.„