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Neue Probleme bei Mutter-Kind-Pass: Verhandlungen ausgesetzt

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) fordert eine rasche Einigung. (FOTO: KOSMO)
(FOTO: KOSMO)

Nachdem es Ende letzten Jahres zu keiner Einigung zwischen Bund, Sozialversicherungen und Ärztekammer gekommen ist, steht der Mutter-Kind-Pass wieder kurz vor dem Aus.

Im September 2022 zeichnete sich ein neues Bild der Gesundheitsvorsorge in Österreich ab. Es hieß, dass die Verträge bezüglich der Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes ihre Vertragsende erreicht haben. Die Ärztekammer strebt eine Reform an. Bis Ende März!

Da die Honorarleistungen der Schwangerenuntersuchungen seit 1994 nicht angehoben wurden, sollte sich das nun ändern. Neue Verhandlungen stehen an, doch es bleibt kaum mehr Zeit. Und bislang ist nichts passiert.

Bislang keine fixe Entscheidung

Gesundheitsminister Johannes Rauch erklärte im November: „Den Mutter-Kind-Pass wird es auch in Zukunft geben.“ Auch Ärztekammer-Vizepräsident Edgar Wutscher sagte im Dezember: „Mittlerweile gibt es ein Budget, die Zahlen liegen auf dem Tisch und mit diesen Eckpunkten könnte eine Einigung möglich sein„. Im Jänner hätten alle Details geklärt werden sollen. Bislang wurden noch keine fixen Entscheidungen getroffen.

Kostenlos und modern

Versichert wurde jedenfalls, dass Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes kostenfrei bleiben sollen. Auch eine Modernisierung des Papier-Passes soll mit der Reform einhergehen. Doch in den vergangenen Monaten konnten sich Ärztekammern, Sozialversicherungen und Bund nicht über die einhergehenden Honorarnoten für die betreffenden Gynäkologen einigen. ÖGB-Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende Korinna Schumann appelliert daher an die zuständigen Bundesministerien, Ärztekammer und Sozialversicherung: „Schwangere und junge Eltern brauchen die Sicherheit, dass die wichtigen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen auch in Zukunft kostenfrei sind. Die Verhandlungen müssen rasch wieder aufgenommen werden, sonst stehen viele Familien vor enormen finanziellen Schwierigkeiten.

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Wenn die Verantwortlichen bis ENDE MÄRZ keine Einigung erzielen, müssten faktisch alle Untersuchungen bis zum ersten Lebensjahr des Kindes privat zahlen, um überhaupt Anrecht auf das Kinderbetreuungsgeld zu haben. Das bestätigt auch die Österreichische Ärztekammer. Sascha Bunda, Leitern der Öffentlichkeitsarbeit der Österreichischen Ärztekammer, meint dazu: In der Tat müssten die Untersuchungen des Mutter-Kind-Pass dann in Bundesländern, in denen dies keine Kassenleistung mehr sein sollte, dann privat bezahlt werden.

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