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Kinderbetreuungsgeld

Mutter-Kind-Pass: Wie teuer ein Kind ab 2023 werden kann

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) fordert eine rasche Einigung. (FOTO: KOSMO)
(FOTO: KOSMO)

Wie KOSMO bereits berichtet hat, sind einige Bundesländer in Österreich schon aus dem Mutter-Kind-Pass-Vertrag ausgestiegen. Bedeutet, dass Mutter-Kind-Pass Untersuchungen ab März 2023 vorerst privat bezahlt werden müssen. Das hat auch Einfluss auf das Kinderbetreuungsgeld. KOSMO hat errechnet, wie viel die Geburt eines Kindes ab 2023 kosten könnte.

Wenn eine Frau in Österreich schwanger wird, sollte sie fünf Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes durchführen lassen. Weitere fünf Untersuchungen des Kindes müssen dann noch nachgewiesen werden. Bis zum 15. Lebensmonat des Neugeborenen sollten die ärztlichen Untersuchungen erledigt sein, um ein Anrecht auf die volle Höhe des Kinderbetreuungsgeldes zu erhalten.

Falls die Bundesländer nun, wie geplant, im März 2023 aus dem Mutter-Kind-Pass-Vertrag aussteigen, müssten diese Untersuchungen privat bezahlt werden. KOSMO erstellte eine Beispielrechnung, um zu zeigen wie Teuer die Geburt eines Kindes ab 2023 werden kann. Als Referenz dienen die Preise eines in Wien ansässigen Privatarztes der Frauenheilkunde und eines in Wien tätigen medizinisch-chemischen Labors.

Die Kosten einer Beispielrechnung würden sich dann wie folgt aufsplitten:

Für die ersten fünf Untersuchungen der Schwangeren müssten etwa 654,60 Euro vorab bezahlt werden. Da man die Rechnungen für medizinische Privatleistungen bei der Krankenkasse einreichen kann, ist es möglich, dass die Rechnungsbeträge mit 80 Prozent refundiert werden. Sprich: 80 Prozent der bezahlten Kosten werden dem Patienten rückerstattet. Das kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. So oder so müssen die Leistungen dann beim Arzt zuerst selbst bezahlt werden.

Wenn man die Rechnungen nun also einreichen würde, könnte man von der Krankenkasse etwa 523,68 Euro zurück erhalten. Dabei wurden allerdings noch keine Untersuchungen für Risikoschwangerschaften einberechnet.

Nach der Geburt des Kindes sollen dann weitere Untersuchungen des Kindes folgen. Ebenfalls fünf Stück. Dabei bedienen wir uns für unser Rechenbeispiel an den Preisen eines Privaten Kinderarztes, der seine Ordination in Wien hat. 130 Euro pro Mutter-Kind-Pass Untersuchung werden dabei verlangt. 650 Euro müssten also vorab für die Untersuchungen des Kindes bezahlt werden, von denen man etwa 520 Euro wieder retour erhält, wenn man die Rechnungen richtig einreicht (hierbei muss darauf geachtet werden, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert ist).

Für alle Basisuntersuchungen müsste man ab März 2023 also vorab rund 1304,60 Euro bezahlen, von denen man etwa 1043,68 Euro zurück erhalten könnte. Wie bereits erwähnt, sind hier keine zusätzlichen Leistungen mit einberechnet, etwa wie bei Risikoschwangerschaften nötig.

Entbindung

Über den Tag der Geburt muss man sich vorerst keine Sorgen machen. Die Leistung der Entbindung ist gesetzlich geregelt und wird als allgemeine Sozialleistung in Österreich im Zuge der Krankenversicherung angeboten. Die Kosten der Entbindung müssen also nicht privat getragen werden.

Vorberichterstattung:
Mutter-Kind-Pass steht vor Aus

Die Honorarleistungen der Ärzte für Mutter-Kind-Pass Untersuchungen sind in den letzten 27 Jahren nicht angepasst worden. Und so beschloss Wien, Niederösterreich und die Steiermark aus dem Vertrag auszusteigen. Die restlichen Bundesländer ziehen nach. Damit müssten (!) ab Ende März 2023 alle Leistungen in Bezug auf den Mutter-Kind-Pass vorerst privat bezahlt werden. Das Geld könnten sich Patienten dann teilweise über die Krankenkassa vom Bund zurück holen. Denn die Leistungen werden nicht direkt von der Krankenkassa bezahlt, sondern vom Bund. Die Krankenkassa ist nur der Vermittler.

Vorberichterstattung:
Kinderbetreuungsgeld in Gefahr

Wenn man die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes als Basis beibehält, müsste man faktisch alle Untersuchungen bis zum ersten Lebensjahr des Kindes privat zahlen, um überhaupt Anrecht auf das Kinderbetreuungsgeld zu haben. Das bestätigt auch die Österreichische Ärztekammer. Sascha Bunda, Leitern der Öffentlichkeitsarbeit der Österreichischen Ärztekammer, meint dazu: In der Tat müssten die Untersuchungen des Mutter-Kind-Pass dann in Bundesländern, in denen dies keine Kassenleistung mehr sein sollte, dann privat bezahlt werden.

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Sandra Plesser
Als zweites Kind jugoslawischer Gastarbeiter wurde Sandra in Wien geboren und studierte Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Während ihrer Tätigkeit als Redakteurin bei Advanced Photoshop, mokant und Der Standard baute sie mittels Weiterbildungen ihr Wissen im Bereich Social Media-, Content- und Veranstaltungsmanagement aus. Nach drei Jahren in der Eventorganisation widmet sie sich bei KOSMO wieder ihrer Passion: dem Journalismus.