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Mutter-Kind-Pass: Kinderbetreuungsgeld in akuter Gefahr

(FOTO: privat/iStock/Corinna71)
(FOTO: privat/iStock/Corinna71)

Wie KOSMO bereits berichtet hat, sind einige Bundesländer in Österreich schon aus dem Mutter-Kind-Pass-Vertrag ausgestiegen. Bedeutet, dass Mutter-Kind-Pass Untersuchungen ab März 2023 vorerst privat bezahlt werden müssen. KOSMO hat nachgefragt, was das für das Kinderbetreuungsgeld heißt.

Die Honorarleistungen der Ärzte für Mutter-Kind-Pass Untersuchungen sind in den letzten 27 Jahren nicht angepasst worden. Und so beschloss Wien, Niederösterreich und die Steiermark aus dem Vertrag auszusteigen. Die restlichen Bundesländer ziehen nach. Damit müssten (!) ab Ende März 2023 alle Leistungen in Bezug auf den Mutter-Kind-Pass vorerst privat bezahlt werden. Das Geld könnten sich Patienten dann teilweise über die Krankenkassa vom Bund zurück holen. Denn die Leistungen werden nicht direkt von der Krankenkassa bezahlt, sondern vom Bund. Die Krankenkassa ist nur der Vermittler.

Auswirkung auf Kinderbetreuungsgeld

Wenn man die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes als Basis beibehält, müsste man faktisch alle Untersuchungen bis zum ersten Lebensjahr des Kindes privat zahlen, um überhaupt Anrecht auf das Kinderbetreuungsgeld zu haben. Das bestätigt auch die Österreichische Ärztekammer. Sascha Bunda, Leitern der Öffentlichkeitsarbeit der Österreichischen Ärztekammer, meint dazu: In der Tat müssten die Untersuchungen des Mutter-Kind-Pass dann in Bundesländern, in denen dies keine Kassenleistung mehr sein sollte, dann privat bezahlt werden.

Denn für den vollen Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld muss man in der Schwangerschaft fünf Untersuchungen wahrnehmen, um einen Stempel für den passenden Nachweis im Mutter-Kind-Pass zu erhalten (Seite 65 und 66 im MuKiPass). Und weitere fünf Untersuchungen des Kindes bis zum 15. Lebensmonat des Nachwuchses (Seite 66 und 67 im MuKiPass).

Kann man diese Untersuchungen nicht nachweisen, erhält man auch kein Kinderbetreuungsgeld. Ob das Mutter-Kind-Pass-Modell beibehalten wird, muss noch durch eine Regierungsreform bestätigt werden. Bislang verliefen allerdings alle Verhandlungsbasen im Sand. Außerdem sind sich weder Ärztekammer noch Regierung darüber im Klaren, was für ein Modell ab März 2023 gelten wird. So erklärt Bunda zusätzlich: „Bezüglich der Koppelung an Sozialleistungen bzw. den weiteren Ablauf müsste das Familien- bzw. Finanzministerium dann einen Modus überlegen.

Wichtig ist das Ganze für Frauen, die in nächster Zeit schwanger werden sollten oder ein Kleinkind haben, dass bis März 2023 seinen erste Geburtstag noch nicht gefeiert hat. Für diese Personen kann es teuer werden.

Quelle: Österreichische Ärztekammer

Mehr zu diesem Thema: Mutter-Kind-Pass steht in Österreich kurz vor dem Aus

Sandra Plesser
Als zweites Kind jugoslawischer Gastarbeiter wurde Sandra in Wien geboren und studierte Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Während ihrer Tätigkeit als Redakteurin bei Advanced Photoshop, mokant und Der Standard baute sie mittels Weiterbildungen ihr Wissen im Bereich Social Media-, Content- und Veranstaltungsmanagement aus. Nach drei Jahren in der Eventorganisation widmet sie sich bei KOSMO wieder ihrer Passion: dem Journalismus.