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Klares Aus für Mutter-Kind-Pass: alles wird digital

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) fordert eine rasche Einigung. (FOTO: KOSMO)
(FOTO: KOSMO)

Wie aus dem Nichts erklärte Gesundheitsminister Rauch vor einer Woche via Twitter, dass es den Mutter-Kind-Pass auch weiterhin geben wird. Und damit die verbundenen kostenlosen Untersuchungen für Schwangere. Jetzt ist man schon einen Schritt weiter und zeigt erste Fortschritte: der Eltern-Kind-Pass soll jetzt kommen – digital.

Noch werden sie ausgeteilt, aber es sind die letzten gelben Mutter-Kind-Pässe, die dieser Tage von ansässigen Frauenärzten ausgeteilt werden. Denn die langersehnte Reform, für die die Ärztekammern rund 18 Monate gekämpft haben, soll nun endlich umgesetzt werden. Damit sollen die Honorarleistungen das erste mal seit 1994 angehoben werden. Der gelbe Pass für das Neugeborene ist damit bald Geschichte.

Reform und Neuerungen

Wie die Bundesregierung gestern bekannt gab, soll der gelbe Mutter-Kind-Pass durch einen digitalen Eltern-Kind-Pass ersetzt werden. Damit wird ein 50-Jahre altes Modell reformiert und auf den neusten Stand gebracht. Zum einen wird es den Pass nur noch in digitaler Form geben und das Angebot der Beratungen wird erweitert.

So können in Zukunft zwei statt einem Hebammengespräch kostenlos in Anspruch genommen werden, ebenfalls ist noch eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung in Planung und ein weiteres Hörscreening für den Säugling (zwei statt eines). Falls notwendig, können vom Kinderarzt noch zusätzliche Laboruntersuchungen angefordert werden – die so noch nicht im Untersuchungsumfang einbezogen waren. Zusätzlich soll der neue Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr des Kindes aktiv bleiben.

Vor 50 Jahren

1974 wurde der uns bekannte gelbe Mutter-Kind-Pass in Österreich von Gesundheitsministerin Ingrid Leodolter eingeführt und damit eine Sensation geboren – im wahrsten Sinne des Wortes. Der Pass hat maßgeblich dazu beigetragen, die Sterblichkeitsrate von Säuglingen in Österreich zu minimieren. Aber auch die Früherkennung von Fehlentwicklungen im Säuglings- und Kindesalter können mit den detaillierten Informationen des Mutter-Kind-Passes rechtzeitig erkannt werden.

Die vorgesehenen Untersuchungen des Passes waren gesetzlich nie vorgeschrieben. Allerdings ist ein lückenlose Nachweis aller Untersuchungen noch immer die Voraussetzung für die Gewährung des vollen Kinderbetreuungsgeldes ab dem 21. Lebensmonat. Wichtig dabei ist und bleibt: Alle Untersuchungen sind kostenlos, auch wenn keine Krankenversicherung für Mutter oder Kind besteht.

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