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Verbrauchersieg

Klage gegen Fitnessstudio: Kunden bekommen jetzt ihr Geld zurück

Klage gegen Fitnessstudio: Kunden bekommen jetzt ihr Geld zurück
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2 Min. Lesezeit |

Die Arbeiterkammer Wien konnte einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen unzulässige Zusatzgebühren verbuchen. Nach einer Klage gegen die Fitnesscenterkette HappyFit wurden mehr als 155.000 Euro an rund 6.900 Kunden zurückerstattet. Der Streitpunkt: Bei Vertragsabschlüssen hatte das Unternehmen ein verpflichtendes „Startpaket“ für 59,99 Euro (ermäßigt 29,99 Euro) berechnet.

Die Arbeiterkammer Wien stufte diese Praxis als rechtswidrig ein und leitete rechtliche Schritte ein. Grundlage der Bewertung waren mehrere Grundsatzentscheidungen des Obersten Gerichtshofs aus den vergangenen Jahren, die Zusatzentgelte in Fitnessstudioverträgen für unzulässig erklärt hatten.

Der OGH stellte klar, dass automatische Zusatzpakete oder Pauschalen ohne ausdrückliche Zustimmung als gröblich benachteiligend und gesetzwidrig einzustufen sind – insbesondere wenn sie keine über den üblichen Vertragsumfang hinausgehenden Vorteile bieten.

⇢ Nach OGH-Urteil: BAWAG muss Kunden Geld zurückerstatten

Besonders problematisch: Das Startpaket wurde automatisch ohne explizite Zustimmung der Verbraucher zum Vertragsbestandteil, und die Kosten waren nicht verhandelbar. Diese Praxis verstößt gegen die höchstgerichtliche Rechtsprechung, die Servicepauschalen, Chipgebühren oder Startpakete ohne konkrete Zusatzleistung grundsätzlich verbietet.

Erfolgreiche Rückerstattung

Nach Einbringung der Klage konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. HappyFit startete daraufhin eine umfassende Rückerstattungsaktion. Kunden, die das im Paket enthaltene Personaltraining nicht in Anspruch genommen hatten, erhielten den vollen Betrag zurück.

Abgeschlossene Aktion

Wer das Training absolviert hatte, bekam immerhin die Hälfte des gezahlten Betrags erstattet. Das beanstandete Paket enthielt neben dem Trainingsgutschein auch eine Trinkflasche, ein Handtuch und ein Schlüsselband.

Die Rückzahlungsaktion ist inzwischen vollständig abgeschlossen. Der HappyFit-Erfolg reiht sich in eine Serie erfolgreicher AK-Klagen gegen andere Fitnesscenterketten ein – auch gegen FITINN, McFit und CleverFit wurden bereits ähnliche Verfahren wegen unzulässiger Zusatzentgelte geführt.