Der neu aufgestellte Nationalrat steht möglicherweise vor einer bedeutenden Entscheidung: der Überprüfung der Immunität von Herbert Kickl.
In einem der APA vorliegenden Schreiben hat das Landesgericht Wien angefragt, ob eine strafgerichtliche Verfolgung von Kickl aufgrund von Vorwürfen der üblen Nachrede zugelassen werden kann.

Hintergrund der Vorwürfe
Der Anlass für die Anfrage des Gerichts ist eine Pressekonferenz, die Kickl im April abhielt. Während dieser Veranstaltung machte er Äußerungen, die einen ehemaligen hochrangigen Beamten des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in Verbindung zu den mutmaßlichen Spionagetätigkeiten von Egisto Ott und Jan Marsalek brachten. Diese Aussagen führten zu einer Klage wegen übler Nachrede. Dem ehemaligen Beamten wurde dadurch eine gerichtlich strafbare Vorsatztat unterstellt, wie das Gericht betonte.
Entscheidungsprozess im Nationalrat
Das Gericht erbittet nun eine Entscheidung des Nationalrates, „nach welcher die Verfolgung des Angeklagten Herbert Kickl zu unterbleiben hat oder die Zustimmung zur strafgerichtlichen Verfolgung wegen des genannten Vergehens erteilt wird“. Hierbei spielt der Immunitätsausschuss eine zentrale Rolle, welcher nach der Wahl neu gebildet wird.
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Erst nach dieser Konstituierung kann über die Zulässigkeit der Strafverfolgung entschieden werden. Der neu gewählte Nationalrat steht somit vor der Aufgabe, sich mit dieser Thematik baldmöglichst zu befassen, nachdem er am 24. Oktober erstmal „zusammentritt“.