Ein neuer Konflikt über die Grenzkontrollen an der österreichisch-ungarischen Grenze ist entbrannt. Eine ungarische Anwaltskanzlei hat eine Klage gegen die Republik Österreich eingereicht, die auf die daraus resultierenden Wartezeiten zurückzuführen ist.
Die Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal, mit Sitz in Ungarn, hat eine Amtshaftungsklage gegen Österreich eingereicht. Der Zivilprozess wird kommenden Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt verhandelt. Gerichtspräsident Karl Mitterhöfer bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht des „ORF Burgenland“.
Reisefreiheit durch Wartezeiten
Die deutsch-ungarische Kanzlei argumentiert, dass die Wartezeiten, die durch die seit 2015 eingeführten und mehrfach verlängerten außergewöhnlichen Kontrollen entstehen, ihren Rechtsanwälten Schaden zufügen und die Reisefreiheit beeinträchtigen. Dabei beruht sie auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Grenzkontrollen im Schengen-Raum.
Frühere rechtliche Auseinandersetzungen
NZP Nagy Legal hat bereits gegen die Einschränkungen am Grenzübergang Schattendorf im Bezirk Mattersburg geklagt. Hier ist seit Dezember 2023 der Grenzübergang nur noch als Fußgängerzone begehbar und lediglich mit einer Ausnahmegenehmigung befahrbar. Diese Beschränkungen wurden jedoch sowohl vom Landesgericht Eisenstadt als auch vom Oberlandesgericht Wien bestätigt.
Der Ausgang dieses Prozesses könnte nicht nur die Zukunft der Grenzkontrollen, sondern auch die damit verbundene Reisefreiheit erheblich beeinflussen.
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