Ein kleines Mädchen erlitt schwere Verletzungen am Kopf, nachdem es von einem Auto erfasst wurde. Der Unfall geschah, als ein 41-jähriger Lenker von der Ada-Christen-Gasse auf einen Privatparkplatz einbiegen wollte. Der Mann hatte zunächst angehalten, um einen Fußgänger passieren zu lassen, übersah jedoch dessen Tochter, die ihrem Vater folgte.
Das verletzte Kind wurde von Sanitätern der Berufsrettung erstversorgt und anschließend per Rettungshubschrauber in ein Spital transportiert. Trotz der schweren Kopfverletzungen bestand für das Mädchen keine Lebensgefahr.
Rechtliche Folgen
Gegen den Autofahrer wurde Anzeige wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung erstattet, da seine Sicht durch einen an der Grenze des Erlaubten abgestellten Lieferwagen beeinträchtigt war. Auch der 40-jährige Vater muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen – ihm wird vorgeworfen, seine Aufsichtspflicht auf dem Gehsteig vernachlässigt zu haben.
Unfälle mit Kleinkindern häufig
Der Vorfall reiht sich in die besorgniserregende Statistik von Kinderunfällen im österreichischen Straßenverkehr ein. Laut Daten des Innenministeriums wurden im Jahr 2023 insgesamt 1.503 Kinder unter 15 Jahren bei Verkehrsunfällen verletzt, davon 386 allein im Großraum Wien.
Die rechtliche Bewertung des aktuellen Falles basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen zur elterlichen Aufsichtspflicht. Diese verlangt, dass Eltern ihre Kinder – je nach Alter und Entwicklungsstand – angemessen beaufsichtigen und vor absehbaren Gefahren schützen. Eine Vernachlässigung dieser Pflicht, besonders im Straßenverkehr, kann zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung führen.
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