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Zwischenbilanz

Klimaanlage im Gemeindebau: So viele wurden bisher genehmigt

Klimaanlage im Gemeindebau: So viele wurden bisher genehmigt
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Kühle Luft im Gemeindebau – seit einem Monat ist das möglich. Wie die neue Klimaanlagen-Regelung bei Wiener Wohnen ankommt, zeigen erste Zahlen.

Seit rund einem Monat gelten bei Wiener Wohnen neue Bedingungen für den Einbau von Klimaanlagen in Gemeindebauten. Ab Mitte Mai ist es Mieterinnen und Mietern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Split-Klimaanlagen zu installieren – allerdings nur mit einer entsprechenden Genehmigung durch Wiener Wohnen. Eingeführt wurde die Neuregelung als Antwort auf die wachsende Belastung durch sommerliche Hitzephasen.

Auf Anfrage von wien.ORF.at hat Wiener Wohnen nun eine erste Zwischenbilanz gezogen. Demnach sind seit Inkrafttreten der neuen Regelung rund 122 Anfragen und erste Ansuchen zur Klimaanlagen-Installation eingegangen. Von diesen wurden bislang 20 Anträge positiv beschieden, während sich etwa 80 weitere Ansuchen noch in Bearbeitung befinden.

Antragsverfahren im Detail

Wiener Wohnen weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass zwischen einer ersten Anfrage und einem vollständigen formalen Antrag zu unterscheiden ist. Als offizieller Antrag gilt ein Ansuchen erst dann, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Konkret müssen Antragstellerinnen und Antragsteller gemeinsam mit einem Fachbetrieb ein Merkblatt ausfüllen, das technische, bauliche und rechtliche Anforderungen abdeckt. In rund 130 Fällen wurde dieses Merkblatt bereits an Interessierte weitergegeben – die vollständigen Antragsunterlagen fehlen dort jedoch noch, weshalb eine inhaltliche Prüfung bislang nicht möglich war.

Zu den konkreten Voraussetzungen zählen unter anderem Vorgaben zu Lärmschutz, Energieeffizienz und Brandschutz. Die Geräte müssen fachgerecht durch konzessionierte Unternehmen geplant und montiert werden. Bei der Positionierung der Außengeräte gilt die Regel, dass diese möglichst nicht von der Straße aus sichtbar sein sollen – bevorzugt werden Montagen auf Balkonen, Loggien oder Dachflächen. Straßenseitige Anbringungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig und erfordern zusätzliche Genehmigungen der zuständigen Stadtstellen wie MA 19 oder Baupolizei.

Ablehnungen gab es bisher lediglich in zwei Fällen: In einem davon stand eine bevorstehende Sanierung der betreffenden Wohnhausanlage einer Genehmigung entgegen, im anderen wurden die technischen Anforderungen nicht erfüllt. Intern ist eine maximale Bearbeitungszeit von 21 Tagen vorgesehen, die nach eigenen Angaben häufig auch unterschritten wird.

Geografische Verteilung

Der geografische Schwerpunkt der Nachfrage liegt derzeit in den Flächenbezirken. Die meisten Anfragen verzeichnet Wiener Wohnen in Wien-Donaustadt und Wien-Floridsdorf, gefolgt von Wien-Landstraße, Wien-Leopoldstadt, Wien-Favoriten und Wien-Liesing – eine Verteilung, die laut Wiener Wohnen dem allgemeinen Bestand an Gemeindebauten entspricht.

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KO KOSMO-Redaktion
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