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BRISANT

Knallharte Regel: Kein AMS-Geld für Ungeimpfte!

(FOTO: Google-Maps-Screenshot, iStockphoto)

Obwohl die 3G-Regel am Arbeitsmarkt gilt, so kann es bei ungeimpften Personen zur Streichung des AMS-Geldes kommen, so AMS-Vorstand Johannes Kopf.

Arbeitgeber, die einen neuen Mitarbeiter suchen, dürfen Bewerber nach der Corona-Impfung fragen, bestätigt Kopf. Laut dem AMS-Chef, wird die Covid-Impfung immer mehr nachgefragt. „Die Job-Chancen von Ungeimpften sind ungleich geringer. Also ein Naserümpfen erntet man, wenn man ungeimpft ist und das auch sagt“, sagt Kopf gegenüber Ö1-„Morgenjournal“. Knallharte Regel: Wer als ungeimpfter Arbeitsloser eine Arbeitsstelle deswegen nicht bekommt, so kann das Arbeitslosengeld komplett gestrichen werden.

„Im Gesundheitsbereich, im Pflegebereich, bei der Arbeit mit vielen Ungeimpften wie Kindern, im Bereich der Luftfahrt und so weiter. Überall dort, wo die Impfung verständlicherweise verlangt wird, ist es auch sanktionierbar, wenn jemand ablehnt, sich impfen zu lassen“, setzt Kopf fort. Außerdem sagt er, dass das Arbeitslosengeld bereits in mehreren Fällen gestrichen worden sei. „Es sind aber keine Hunderten Fälle, die wir haben. Es sind eher Einzelfälle, vielleicht sind es ein paar Dutzend mittlerweile.“

3G am Arbeitsplatz?
Zuerst streicht das AMS das Arbeitslosengeld für sechs Wochen, sollte der Fall wiederholt werden, wird es auf acht Wochen verlängert. Noch brisanter wird es auch für Beschäftigte. Obwohl die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt, so hätten Arbeitgeber das Recht auf 2G oder 2G+ (Geimpft oder Genesen) umzusteigen, so Silvia Hruška-Frank, Bereichsleiterin Soziales der Arbeiterkammer Wien.

Allerdings könne am Arbeitsplatz niemand gezwungen werden, sich impfen zu lassen, Beschäftigte müssten dann aber im Homeoffice weiterarbeiten, falls dies in der Branche möglich ist. Auch das Gehalt dürfe niemandem gestrichen werden, dafür sind Kündigungen von Ungeimpfte zulässig. „In Österreich kann man grundsätzlich ohne Angabe von Gründen Arbeitsverhältnisse auflösen. Es gibt nur wenige Kündigungsanfechtungsgründe und die Tatsache, dass man nicht geimpft ist und deswegen gekündigt wird, ist nicht per se ein Anfechtungsgrund.“ Fristlose Kündigungen dürfen nicht erfolgen, sondern nur mit Kündigungsfristen.

Quelle: Heute-Artikel