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23-cm-Klinge

Koch rastet aus: Messer-Attacke nach Kritik an seiner Pizza

Koch rastet aus: Messer-Attacke nach Kritik an seiner Pizza
FOTO: iStock/nortonrsx
2 Min. Lesezeit |

Vom Lohnstreit zum Messerstich: Ein Pizzabäcker griff zur Klinge, als sein Chef seine Kochkünste verspottete. Jetzt hat der OGH über die Entschädigung entschieden.

Ein Streit in einer Kärntner Pizzeria endete mit einem Großeinsatz von Polizei und Rettungskräften. Der Vorfall ereignete sich bereits während der Corona-Pandemie im Jahr 2020. In dem Lokal im Bezirk Villach-Land war ein heftiger Konflikt zwischen einem 54-jährigen slowenischen Koch und seinem Vorgesetzten ausgebrochen. Auslöser war die Forderung des Angestellten nach seinem ausstehenden Lohn, woraufhin der Lokalbesitzer die kulinarischen Fähigkeiten seines Mitarbeiters verspottete – was die Situation zum Eskalieren brachte.

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In der Hitze des Streits griff der Pizzabäcker zu einem Steakmesser und attackierte seinen Arbeitgeber mit mehreren Stichen in Kopf und Rücken. Die Attacke war so heftig, dass die 23 Zentimeter lange Klinge abbrach. Der Gastronom erlitt lebensgefährliche Verletzungen, darunter ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und eine Sprachstörung.

Gerichtliches Nachspiel

Im darauffolgenden Jahr musste sich der Angreifer vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Statt des ursprünglich erhobenen Mordvorwurfs wurde er wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Dem schwerverletzten Wirt wurden im Strafprozess lediglich 2.500 Euro zugesprochen – eine Summe, die er als unzureichend empfand.

Er forderte daraufhin in einem zivilrechtlichen Verfahren insgesamt 50.000 Euro Schadenersatz. Sowohl das Landesgericht Klagenfurt als auch das Oberlandesgericht Graz lehnten eine Erhöhung der Entschädigungssumme ab. Der Rechtsstreit um die angemessene Entschädigung zog sich über Jahre hin und landete schließlich beim Obersten Gerichtshof.

OGH-Entscheidung

Die Beharrlichkeit des Kärntner Gastronomen zahlte sich letztendlich aus. Der OGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf. In der Urteilsbegründung verwiesen die Höchstrichter auf die massiven Verletzungen und die anhaltenden psychischen Folgen wie Panikattacken und Schlafstörungen, unter denen das Opfer noch immer leidet.

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Das Gericht setzte ein Schmerzengeld von 18.000 Euro fest – nach Abzug der bereits erhaltenen Summe bekommt der Verletzte nun zusätzlich 15.500 Euro.

Wie das Rechtspanorama der „Presse“ zuerst berichtete, fand der jahrelange Rechtsstreit damit ein Ende.

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KO KOSMO-Redaktion
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