Ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Wien hat den Weg für eine großangelegte Sammelaktion des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) geebnet. Bis zum 11. Februar 2024 können sich Kunden, die von gesetzeswidrigen Bankentgelten betroffen waren, an den VKI wenden.
Das Oberlandesgericht Wien hat 17 Klauseln zu Bankentgelten als gesetzeswidrig beurteilt und aufgehoben. Die Entscheidung betrifft eine Vielzahl von Gebühren. Darunter Entgelte für Sparbuchsperren, Kraftloserklärungen von Sparbüchern, Mahnspesen im Kreditgeschäft und Überweisungen von einem Sparbuch auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses. Auch allgemeine Stundensätze im Kreditgeschäft und im Zahlungsverkehr, Kontoinformationen für Verbraucher und Evidenzgebühren bei Verlassenschaften sind betroffen.
Konto, Sparbuch oder Verbraucherkredit
Potenziell betroffen sind alle Konsumentinnen und Konsumenten, die einen Verbraucherkredit, ein Konto oder ein Sparbuch bei der Bank Austria haben bzw. hatten und denen Entgelte und Spesen verrechnet wurden“, informiert der VKI. Die Höhe der Rückerstattung hängt dabei von Anzahl und Art der verrechneten Entgelte ab.
Wer eine Rückerstattung anstrebt, kann sich bis zum 11. Februar 2024 beim VKI anmelden. Die Anmeldung erfolgt online unter www.verbraucherrecht.at/BA-gebuehren.
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Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen des VKI, zeigt sich erfreut über die Entwicklung: „Wir freuen uns, dass wir mit der Bank Austria eine konsumentenfreundliche Lösung finden konnten, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet.“ Mit der Sammelaktion bietet der VKI betroffenen Kunden eine einfache Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen und zu viel gezahlte Entgelte zurückzufordern.
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