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SCHWEIZ

Kosovare wird wegen „verminderter Intelligenz“ nicht abgeschoben

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Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Der 32-Jährige wurde mehrfach straffällig. Da er jedoch über den Entwicklungsstand eines 9- bis 12-jährigen Kindes verfügt, wurde er nicht ausgewiesen.

Im Alter von sieben Jahren zog der Kosovare im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz. So wirklich zurechtgefunden hat sich der heute 32-Jährige jedoch nie. Er hangelte sich von einem Kurzzeitjob zum nächsten und bezog mehrfach Sozialhilfe.

Auch mit dem Gesetz kam der Mann mehrfach in Berührung und wurde wegen Verbrechen gegen Leib und Leben verurteilt. Im Jahr 2014 verdonnerte ihn ein Gericht wegen eines Gewaltdeliktes zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Der Kosovare ging damals mit einem Kollegen auf eine Gruppe anderer Männer los.

Er verpasst seinem Kontrahenten Unterkieferbrüche, einen Schädelbruch sowie ein Schädelhirntrauma. Daraufhin wurde ihm die Aufenthaltsbewilligung entzogen und eine Abschiebung angeordnet.

Bundesgericht schreitet ein
Nun hat sich das Schweizer Bundesgericht in den Fall eingeschaltet und die gestoppt. Wie das St. Galler Tagblatt berichtet, soll der Grund dafür darin liegen, dass die „Behörden zu wenig vertieft abgeklärt hätten, ob sich der Mann mit verminderter Intelligenz in seiner Heimat zurechtfinden könne“.

Ein IQ-Test ergab, dass der Kosovare Probleme beim Lesen, Textverständnis und Rechnen hat. Sein Entwicklungsstand soll jenem eines 9- bis 12-jährigen Kindes gleichen.

Abschiebung annulliert
Aus diesem Grund entschied das Bundesgericht, den Abschiedsbescheid für ungültig zu erklären. „Mit einem Intelligenzalter von 9 bis 12 Jahren dürfte es ihm schwerfallen, sich in der Heimat allein zurechtzufinden und sich eine neue Existenz aufzubauen.“

Nun muss das Kantonsgericht darüber entscheiden, ob das Recht auf Familienleben in diesem Fall über dem Interesse der Gesellschaft, der Ausweisung eines mehrfach Straffälligen, steht.