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SCHWEIZ

Kosovarin weigert sich, Deutsch zu lernen: Gericht schiebt sie doch nicht ab

Symbolbild (FOTOS: iStockphotos)

Die Frau aus dem Kanton Aargau (Schweiz) weigerte sich weigerte, Deutsch zu lernen. Zuständige Behörden wollten der Dame eine Verlängerung des Aufenthalts aus diesem Grund verwehren. Schlussendlich wurde der Fall vor dem Bundesgericht verhandelt.

Im Juni 2015 heiratete die besagte Frau einen Kosovaren, der eine Aufenthaltsberechtigung für die Schweiz hat. Aufgrund familiärer Zusammenführung zog die Kosovarin Ende 2015 nach. Daraufhin wurde sie vom Migrationsamt zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, wo sie sich mit ihrer Unterschrift dazu verpflichtete, Deutsch auf A1-Niveau zu lernen. Nur drei Tage danach erhielt sie die Aufenthaltsbewilligung. Die Sprache ihrer neuen Heimat lernte sie jedoch nie.

Mahnung mehrfach ignoriert
Die Behörden luden sie noch einmal ein und abermals verpflichtete sich die Frau im Rahmen einer Integrationsvereinbarung, einen Sprachkurs zu besuchen. Auch beim zweiten Mal kam sie ihrer Pflicht nicht nach – zwei Jahre nach ihrer Einreise. Das Migrationsamt verlängerte den Aufenthalt der Kosovarin Ende 2018 um ein Jahr und knüpfte eine Bedingung daran: sie muss bis dahin den Deutsch-Nachweis unbedingt vorlegen.

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Die dritte Aufforderung, Deutsch zu lernen, ignorierte die Frau abermals und im Oktober 2019 bekam sie einen negativen Verlängerungsbescheid. Sie wurde des Landes verwiesen und hätte innerhalb von 60 Tagen ausreisen müssen. Diese Entscheidung akzeptierte die Kosovarin jedoch nicht und legte Beschwerde ein. Ihr wurde die Frist für das Deutschlernen ein viertes Mal verlängert, jedoch auch diese ließ sie verstreichen.

Bundesgericht kippt Abschiebung
Anfang Mai 2020, mehr als vier Jahre nach ihrer Einreise, wurde die Beschwerde vonseiten des Migrationsamtes abgewiesen und auch das kantonale Obergericht bestätigte die Abschiebung im November desselben Jahres. Anders entschied jedoch das Bundesgericht, vor welches die Frau im nächsten Schritt zog.

Auch wenn die Kosovarin keinen Nachweis über Deutschkenntnisse erbracht hat, so sei ein Entzug der Aufenthaltsbewilligung „unverhältnismäßig“, so das Gericht. Die Entscheidung des Bundesgerichts beruht unter anderem darauf, dass sie zusammen mit ihrem Ehemann und vierjährigen Sohn im Aargau lebe und eine Abschiebung zu „einer Trennung der Familiengemeinschaft“. Der Richter kam zum Schluss, dass das öffentliche Interesse an einer Wegweisung das große private Interesse der Kosovarin noch nicht überwiege.

Schlussendlich wird die Frau formell ausländerrechtlich verwarnt. Sollte sie auch dieser letzten Mahnung nicht nachkommen, so sei eine Abschiebung in Betracht zu ziehen.